Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: HX-085
Gebietsname: NSG Emmeroberlauf und Beberbach (VO)

Digitalisierte Fläche: 163.5579 ha     Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung des durch fließgewässerdynamische Prozesse geprägten Auenbereiches des Emmeroberlaufes und des Beberbaches einschließlich der Zuflüsse Holmbach und Röthe, die mit ihren unterschiedlichen Lebensraumtypen und Nutzungen als ökologische Einheit zu betrachten sind.
Im Einzelnen sind dies insbesondere folgende Lebensräume:
• naturnah verlaufende Gewässerabschnitte der Emmer und des Beberbaches mit ihrem regionaltypischen Arteninventar submerser Vegetation sowie ihrer großen Tiefen- und Breitenvarianz mit Flach- und Steilufern, Kiesbänken und Kolken;
• Quellbereiche, Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte, Röhrichte sowie Seggenriede;
• Grünlandgesellschaften der Gewässeraue als Ersatzgesellschaften in ihrer Funktion als Lebensraum und Puffer für die Fließgewässer, insbesondere extensiv genutzte Mähwiesen und Weiden feuchter und nasser Standorte sowie Magerrasen;
• Auen- und Erlenbruchwälder sowie Ufergehölze, markante Einzelbäume und Baumreihen, Baumgruppen und Hecken;
• an die Aue angrenzende Waldbereiche als bestehende oder potenzielle Brutgebiete gefährdeter und teilweise koloniebildender Vogelarten;
b) zur Sicherung und Förderung der Funktion der Fließgewässer sowie des Talraumes als Ausbreitungskorridor für standortheimische Pflanzen- und Tierarten, insbesondere des Laubfrosches. Ein wesentliches Ziel ist hierbei die Erhaltung, Sicherung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie des naturnahen Charakters der Aue;
c) aus wissenschaftlichen, erdgeschichtlichen, landeskundlichen und biogeographischen Gründen;
d) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes;
e) zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42).
Hierbei handelt es sich um die folgenden für die Meldung des FFH-Gebietes „Emmeroberlauf und Beberbach“ (DE-4120-301) ausschlaggebenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
• Fließgewässer mit Unterwasservegetation (NATURA-2000-Code 3260),
• Feuchte Hochstaudenfluren (NATURA-2000-Code 6430),
• Kalktuffquellen (NATURA-2000-Code 7220, prioritärer Lebensraumtyp).
Das FFH-Gebiet besitzt darüber hinaus im Gebietsnetz „Natura 2000“ Bedeutung für folgende Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie:
• Groppe (Cottus gobio),
• Bachneunauge (Lampetra planeri),
• Laubfrosch (Hyla arborea).
Des Weiteren besitzt das FFH-Gebiet Bedeutung für Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) vom 02.04.1979 (ABl. EG Nr. L 305 S. 1), insbesondere:
• Eisvogel (Alcedo atthis).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_2002_hx-058_karte.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_2002_hx-058.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2001, Inkraft: 2018, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2002-12-16)
Amtsblatt alt (2001-09-19)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Feb.2026) Das Naturschutzgebiet Emmeroberlauf und Beberbach wurde erstmals durch Verordnung vom 19.09.2001 unter der Kennung HX-058 unter Naturschutz gestellt. Die ursprüngliche Gesamtgröße betrug 376,5 ha und erstreckte sich über die Stadtgebiete von: • Steinheim • Nieheim • Marienmünster Durch spätere Landschaftsplanverfahren wurde das ursprüngliche NSG verwaltungsrechtlich in mehrere Teilflächen mit unterschiedlichen Kennungen aufgeteilt. 1. NSG Emmeroberlauf und Beberbach Landschaftsplan Nr. 5 "Nieheim" Kennung: HX-058 Bezeichnung: NSG Emmeroberlauf und Beberbach (LP5) Größe: 203,7 ha Rechtskraft: 19.01.2018 Mit Inkrafttreten des Landschaftsplans Nr. 5 "Nieheim" wurden die innerhalb dieses Landschaftsplans liegenden Flächen weiterhin unter der bisherigen Kennung HX-058 geführt, da sie den größten Flächenanteil des ursprünglichen Naturschutzgebietes darstellen. 2. NSG Emmeroberlauf und Beberbach Verordnungsfläche (Restfläche) Kennung: HX-085 Bezeichnung: NSG Emmeroberlauf und Beberbach (VO) Durch die Rechtskraft des Landschaftsplans "Nieheim" am 19.01.2018 verringerte sich die ursprüngliche Verordnungsfläche des NSG. Die außerhalb des Landschaftsplans Nr. 5 verbleibenden Flächen erhielten daher eine neue NSG-Nummer HX-085. 3. NSG Emmeroberlauf und Beberbach Landschaftsplan Nr. 6 "Marienmünster" Kennung: HX-088 Bezeichnung: NSG Emmeroberlauf und Beberbach (LP6) Größe: 7,2 ha Rechtskraft: 10.11.2025 Mit Inkrafttreten des Landschaftsplans Nr. 6 "Marienmünster" wurde ein weiterer Teilbereich des ursprünglichen Naturschutzgebietes separat ausgewiesen und unter neuer Kennung HX-088 geführt.


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Höxter Gemeinde(n): Steinheim


öffentlicher Report generiert:20260220      domainobjectid: 4418950     Edate: 20190702