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LINFOS-Kennung: HX-078 Schutzziel: Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG insbesondere - Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie der landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb dieser strukturreichen, suedexponierten Steilhanglagen mit z. T. verbuschten Kalkmagerrasen (Mesobromion), Streuobstwiesen, Magerwiesen und -weiden sowie vielfaeltigen Gehoelz- und Saumstrukturen, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und kulturgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, die sich aus der Gelaendetopographie und dem kleinraeumig abwechselnden Biotop- und Nutzungsmosaik ergibt, - Wegen der besonderen Bedeutung innerhalb des landesweiten Biotopverbundes und als Kerngebiet innerhalb des naturraeumlichen Biotopverbundes und innerhalb der wertvollen Kulturlandschaft "Triften und Waelder des Oberen Weserberglandes", - Aufgrund der Einstufung entsprechend der Richtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), geaendert durch die Richtlinie 92/62/EG des Rates vom 27.10.1997 sowie der Richtlinie Nr. 79/409/EWG vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie), - Wegen der Bedeutung des Gebietes als Bestandteil des FFH-Gebietes "Kalkmagerrasen bei Dalhausen" (NATURA 2000-Nr. DE-4321-301) fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der FFH-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung bzw. zum Schutz und zur Foerderung von - Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (Festuco-Brometalia, FFH-Code 6210, orchideenreiche Bestaende prioritaerer Lebensraum) sowie - folgender Art von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH- oder Vogelschutzrichtlinie: - Neuntoeter (Lanius collurio), - Schwarzgefleckter Blaeuling (Maculinea arion). Das langfristige Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung eines vielfaeltigen, sich kleinraeumig abwechselnden Biotop- und Nutzungsmosaiks aus Kalkmagerrasen, eingestreuten Gebueschen und Saumstrukturen, Magerwiesen und Magerweiden sowie Streuobstbestaenden, Hecken, Baumgruppen, Baumreihen und Feldgehoelzen. Es wird die Beweidung aller geeigneten Flaechen durch Wanderschaeferei im Verbund mit den benachbarten Naturschutzgebieten angestrebt, um durch gezieltes Management die Strukturvielfalt horizontaler und vertikaler Verteilungsmuster zu optimieren. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Wesertal mit Beverplatten_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Wesertal mit Beverplatten (2006-02-04) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Aug.2024) (Dezember 2014). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Dezember 2016). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Höxter Gemeinde(n): Beverungen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4418943 Edate: 20190702 |