Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: HX-064
Gebietsname: NSG Poelinxer Grund

Digitalisierte Fläche: 103.1480 ha     offizielle Fläche: 103.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt

a) Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensraeume und
Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten
innerhalb eines grossflaechigen Waldkomplexes, der sich durch einen hohen Anteil artenreicher
Buchenwaelder und durch im Zusammenhang mit dem Wald stehende schutzwuerdige Feucht-
gruenland- und Gewaesserbiotope auszeichnet.
Insbesondere sind in ihrer natuerlichen Vergesellschaftung zu schuetzen:

- Hainsimsen-Buchenwaelder,
- Bach-Erlen-Eschenwaelder,
- Erlen-Bruchwaelder und
- Magerrasen.

Ferner sind zu schuetzen:

- extensiv genutzte Wiesen und Weiden auf den z.T. feuchten und nassen Standorten,
- naturnahe Quellbereiche, Quellbaeche und Bachabschnitte,
- stehende und zum Teil verlandende Gewaesser,
- Roehrichte, Seggenriede und Suempfe,
- Ufergehoelze, Kopfbaeume, Baumgruppen und Hecken sowie
- die natuerliche Artenvielfalt, insbesondere gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten,

b) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden,
c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes,
d) Zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensraeume fuer die folgenden im Gebiet
als Teilbereich des Vogelschutzgebietes DE-4419-401 "Egge" vorkommenden Vogelarten,
auf die sich der Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates ueber die Erhaltung der
wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) vom 2.April 1979 (ABI.EG Nr. L 305, S.1)
bezieht:

- Mittelspecht (Picoides medius),
- Grauspecht (Picus canus),
- Schwarzspecht (Dryocopos martius),
- Eisvogel (Alcedo atthis),
- weitere gefährdete Vogelart ( ) und
- Rotmilan (Milvus milvus).

Des Weiteren sind die Lebensraeume, auf die sich der Artikel 4 Abs.2 der Vogelschutz-Richtlinie bezieht,
fuer folgende regelmaessig wandernde Vogelarten zu schuetzen und zu entwickeln:

- Bekassine (Gallinago gallinage) und
- Raubwuerger (Lanius excubitor).

Fuer die Waldflaechen ist die ueber die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung
und Entwicklung eines Laubwald-Bachtalkomplexes mit den fuer die heimischen Laubwaldgesellschaften
typischen Arten und die Ueberfuehrung vorhandener Altersklassenbestaende in naturnahe Laubwaelder
mit einem Mosaik der standoertlichen Variationen und der verschiedenen Wuchsklassen einschliesslich
der Alt- und Totholzphase.
Des Weiteren ist es Ziel, den Poelinxer Bach und seine Nebengewaesser mit natuerlich strukturierten,bachbe-
gleitenden Laubholzbestockungen bzw.Auenwaelder im funktionalen Zusammenhang mit den feucht-
und nassgruenlandgepraegten Gewaesserauenbereichen zu sichern und zu entwickeln. Die extensive Gruen-
landnutzung im Poelinxer Gruend ist zu erhalten und zu foerdern.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_DT_2002_HX-064.PDF

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2002, Inkraft: 2019, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2002-12-09)
LP Warburg-West (2019-01-28)( Bem.: 1. Änderung: Satzungsbeschluss Oktober 2020)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Aug.2024) Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Dezember 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Höxter Gemeinde(n): Warburg


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4070366     Edate: 20170201