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LINFOS-Kennung: HX-064 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt a) Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines grossflaechigen Waldkomplexes, der sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwaelder und durch im Zusammenhang mit dem Wald stehende schutzwuerdige Feucht- gruenland- und Gewaesserbiotope auszeichnet. Insbesondere sind in ihrer natuerlichen Vergesellschaftung zu schuetzen: - Hainsimsen-Buchenwaelder, - Bach-Erlen-Eschenwaelder, - Erlen-Bruchwaelder und - Magerrasen. Ferner sind zu schuetzen: - extensiv genutzte Wiesen und Weiden auf den z.T. feuchten und nassen Standorten, - naturnahe Quellbereiche, Quellbaeche und Bachabschnitte, - stehende und zum Teil verlandende Gewaesser, - Roehrichte, Seggenriede und Suempfe, - Ufergehoelze, Kopfbaeume, Baumgruppen und Hecken sowie - die natuerliche Artenvielfalt, insbesondere gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten, b) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, d) Zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensraeume fuer die folgenden im Gebiet als Teilbereich des Vogelschutzgebietes DE-4419-401 "Egge" vorkommenden Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) vom 2.April 1979 (ABI.EG Nr. L 305, S.1) bezieht: - Mittelspecht (Picoides medius), - Grauspecht (Picus canus), - Schwarzspecht (Dryocopos martius), - Eisvogel (Alcedo atthis), - weitere gefährdete Vogelart ( ) und - Rotmilan (Milvus milvus). Des Weiteren sind die Lebensraeume, auf die sich der Artikel 4 Abs.2 der Vogelschutz-Richtlinie bezieht, fuer folgende regelmaessig wandernde Vogelarten zu schuetzen und zu entwickeln: - Bekassine (Gallinago gallinage) und - Raubwuerger (Lanius excubitor). Fuer die Waldflaechen ist die ueber die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung und Entwicklung eines Laubwald-Bachtalkomplexes mit den fuer die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten und die Ueberfuehrung vorhandener Altersklassenbestaende in naturnahe Laubwaelder mit einem Mosaik der standoertlichen Variationen und der verschiedenen Wuchsklassen einschliesslich der Alt- und Totholzphase. Des Weiteren ist es Ziel, den Poelinxer Bach und seine Nebengewaesser mit natuerlich strukturierten,bachbe- gleitenden Laubholzbestockungen bzw.Auenwaelder im funktionalen Zusammenhang mit den feucht- und nassgruenlandgepraegten Gewaesserauenbereichen zu sichern und zu entwickeln. Die extensive Gruen- landnutzung im Poelinxer Gruend ist zu erhalten und zu foerdern. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_DT_2002_HX-064.PDFVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2002, Inkraft: 2019, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2002-12-09) LP Warburg-West (2019-01-28)( Bem.: 1. Änderung: Satzungsbeschluss Oktober 2020) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Aug.2024) Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Dezember 2016). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Höxter Gemeinde(n): Warburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4070366 Edate: 20170201 |