Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: HX-062
Gebietsname: NSG Hammerbachtal

Digitalisierte Fläche: 69.3521 ha     offizielle Fläche: 69.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt

a) Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensraeume und
Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines grossflaechigen
Waldkomplexes im Bereich des durch fliessgewaesserdynamische Prozesse gepraegten
Hammerbachtales.
Insbesondere sind zu schuetzen:

- die naturnahen Gewaesserabschnitte des Hammerbaches mit dem regional typischen Arteninventar
der Unterwasservegetation,
- Quellbereiche, Suempfe, Roehrichte, Seggenriede, Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte
sowie Graeben und sonstige naturnahe stehende Gewaesser,
- die Gruenlandgesellschaften der Gewaesseraue als Ersatzgesellschaften in ihrer Funktion als
Lebensraum und Puffer fuer das Fliessgewaesser, insbesondere die extensiv genutzten Wiesen
und Weiden feuchter und nasser Standorte,
- die Auen- und Erlenbruchwaldrelikte einschliesslich der Ufergehoelze aus Erlen, Eschen, Weiden
und Traubenkirschen und markanten Einzelbaeumen, Baumgruppen und Hecken sowie
- die natuerliche Artenvielfalt, insbesondere gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten,

b) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden,
c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes,
d) Zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensraeume fuer die folgenden im Gebiet
als Teilbereich des Vogelschutzgebietes DE-4419-401 "Egge" vorkommenden Vogelarten,
auf die sich der Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates ueber die Erhaltung der
wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) vom 2.April 1979 (ABI.EG Nr. L 305, S.1)
bezieht:

- Eisvogel (Alcedo atthis) und
- weitere gefährdete Vogelart ( ).

Des Weiteren sind die Lebensraeume, auf die sich der Artikel 4 Abs.2 der Vogelschutz-Richtlinie bezieht,
fuer folgende regelmaessig wandernde Vogelarten zu schuetzen und zu entwickeln:

- Bekassine (Gallinago gallinage) und
- Raubwuerger (Lanius excubitor).

Die ueber die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung ist der Erhalt und die Entwicklung
eines naturnahen Fliessgewaessers mit bachbegleitenden, natuerlich strukturierten Laubholzbestockungen
und Auenwaeldern im funktionalen Zusammenhang mit einer im weiteren Umfeld extensiv genutzten, feucht- und
nassgruenlandgepraegten Gewaesseraue.
Teilflaechen des NSG erstrecken sich auf das Wisentgehege Hardehausen. In dem zukuenftig das Walder-
lebnisgebiet konzipierte Gehege wird die waldoekologische Bedeutung von Wisenten erforscht. Unter
Beruecksichtigung der besonderen Anforderungen des Arten- und Lebensraumschutzes ist es in diesen
Bereichen des NSG auch Ziel, vertraegliche Moeglichkeiten des Natur- bzw. Walderlebens zu eroeffnen.

Links auf externe Dokumente

legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP3b_Hoexter_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_DT_2002_HX-062.PDF

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2002, Inkraft: 2019, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2002-12-09)
LP Warburg-West (2019-01-28)( Bem.: 1. Änderung: Satzungsbeschluss Oktober 2020)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Aug.2024) Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Dezember 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Höxter Gemeinde(n): Warburg


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4798115     Edate: 20200423