Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: HX-032
Gebietsname: NSG Tonenburg und Saumermuendung

Digitalisierte Fläche: 10.4834 ha     offizielle Fläche: 10.5000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW insbesondere:

- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften
und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie der landschaftsraumtypischen
Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Steiluferkomplexes und einer Quellhangzone der
Weser mit dem Muendungs-Schluchttal der Saumer. Insbesondere sind in ihrer
Vergesellschaftung schuetzenswert:

- Quellen mit Quellfluren (Montio-Cardaminion),
- Quellbaeche mit Quellbach-Roehrichten,
- (Glycerio-Sparganion/Nasturetum),
- Flutrasen (Agrostion),
- Feuchtwiesen und -weiden (Molinio-Arrhenatheretea),
- Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwaelder (Stellario-Carpinetum),
- Eschen-Ulmen-Auenwaelder (Fraxino-Ulmetum),
- Erlen-Eschenwaelder (Carici-Fraxinetum),
- auetypische Terrassenkanten, Quellen und ein Schluchttal,

- Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden,
- Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des
Wesertales mit Steilufern, Quellhorizonten, Quellen, Quellbaechen und des
Saumermuendungstales,
- Wegen der besonderen Bedeutung im landesweiten und im Wesertal laender-
uebergreifenden Biotopverbund als Verbundelement im Naturreservat "Triften und
Waelder des Oberen Weserberglandes".

Das langfristige Ziel ist die Entwicklung eines Steilufer-Komplexes der Weser mit einem
von vielen Quellaustritten gepraegten Feuchtweiden-Feuchtwiesen-Talabschnitt. Hierbei
sollten die zwischen B 64 und Naturschutzgebiet gelegenen Ackerflaechen zum Schutz vor
Verkehrsauswirkungen der Bundesstrasse aus der Nutzung genommen und natuerlich
entwickelt bzw. teilweise in Gruenland umgewandelt werden und durch verringerten Duenger-
und Herbizideinsatz den Belangen des Biotop- und Artenschutzes verstaerkt Rechnung
getragen werden. Das Saumerschluchttal soll sich unter dem Wasserregime des Baches
weitgehend natuerlich entwickeln. Hierzu sind alle Fischteiche aus der Nutzung zu nehmen
und Sohl- und Uferbefestigungen zu entfernen.

Links auf externe Dokumente

legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP1_Hoexter_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Wesertal mit Fürstenauer Bergland (2006-02-04)( Bem.: 4. Änderung, Stand Okt. 2023)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Aug.2024) (Dezember 2014). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Dezember 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Höxter Gemeinde(n): Höxter


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4418903     Edate: 20190702