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LINFOS-Kennung: HSK-481 Schutzziel: Erhaltung und – in einigen Teilen – Optimierung eines wichtigen Talsystems, das aufgrund seiner geringen anthropogenen Belastungen, seiner standörtlichen Vielfalt und seines Nut-zungsmosaiks viele seltene und gefährdete Lebensgemeinschaften und Arten aufweist; Schutz der vorhandenen Sonderstandorte mit Feucht- und Nassgrünland, rel. großflächigen Bruchwäldern, Auwaldrelikten und bachbegleitenden Erlenwäldern; Sicherung der überkom-menen Grünlandnutzung auf aufgabegefährdeten Standorten durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks und der daraus resultierenden Vielfalt im Landschaftsbild; Schutz von wissenschaftlich bzw. landeskundlich wertvollen Kleinstrukturen. Zusätzliche Entwicklungsmaßnahmen: - Die beiden Stollenmundlöcher und ihr Umfeld am nördlichen Waldrand des Winds-berges sind von organischen und anorganischen Ablagerungen zu befreien und so zu verschließen bzw. zu gestalten, dass sie einerseits in ihrem kulturgeschichtlichen Zusammenhang im Landschaftsbild erlebbar, andererseits vor Zutritt gesichert und doch als Winterquartier für Fledermäuse und andere Tiergruppen zugänglich sind (§ 26 LG). - Es sind die eigens abgegrenzten Entwicklungsmaßnahmen unter 5.05 und 5.06 zu berücksichtigen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-15) LP Briloner Hochfläche alt (2007-04-17)( Bem.: Offenlage) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon öffentlicher Report generiert:20250121 domainobjectid: 2935215 Edate: 20140407 |