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LINFOS-Kennung: HSK-148 Schutzziel: Schutzzweck: - Erhaltung und Weiterentwicklung des Magergrünlandes als Teil des Magerrasen-Biotopver- bundsystems im Plangebiet; Schutz der artenreichen, tlw. gefährdeten Flora und Fauna des Gebietes; - Erhaltung der Höhle "Weiße Kuhle" sowie anderer bergbaulicher Relikte im Gebiet und des geologischen Aufschlusses am Westrand aus erdgeschichtlichen / landeskundlichen Gründen; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". DE-4519-303 FFH-Gebiet - Wulsenberg, Hasental und Kregenberg (Teilgebiet) Schutzziele: a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind: Schutzziele/Maßnahmen für Lückige Kalk-Pionierrasen (6110, Prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter lückiger Kalk-Pionierrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Wiederherstellung lückiger Kalk-Pionierrasen auf geeigneten Standorten, - ggf. Besucherlenkung bei Vorkommen an exponie rten, intensiv betretenen Felsen und Kuppen, Schutzziele/Maßnahmen für Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210, Prioritärer Lebensraum) und für Neuntöter, Wendehals und Raubwürger: Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Kalkmagerrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Grünlandnutzung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente, - Wiederherstellung von Kalkmagerrasen auf geeigneten Standorten, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, - ggf. Regelung der Freizeitnutzung, Schutzziele/Maßnahmen für Kalkhaltige Schutthalden des Hügel- und Berglandes (8160, Prioritärer Lebensraum): Erhaltung und Entwicklung naturnaher Kalkschutthalden mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung, - im unmittelbaren Umfeld der Schutthalden Erhaltung des bodenständigen Laubwaldes, ggfs. Umwandlung von Nadelholzbeständen in bodenständigen Laubwald, Schutzziele/Maßnahmen für Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210): Erhaltung und Entwicklung natürlicher und naturnaher Kalkfelsen mit ihrer typischen Vegeta- tion und Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung, vor allem des Kletterns, aber auch des Betretens der Felsköpfe, - wände und der Umgebung, - im unmittelbaren Umfeld der Felsen Erhaltung des bodenständigen Laubwaldes, ggfs. Umwandlung von Nadelholzbeständen in bodenständigen Laubwald, Schutzziele/Maßnahmen für Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220): Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikatfelsen mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung, vor allem des Kletterns, aber auch des Betretens der Felsköpfe, - wände und der Umgebung, - im unmittelbaren Umfeld der Felsen Erhaltung des bodenständigen Laubwaldes, ggfs. Umwandlung von Nadelholzbeständen in bodenständigen Laubwald, Schutzziele/Maßnahmen Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegetation (8230): Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikatfelskuppen mit ihrer typischen Pioniervegetation und Fauna durch - Verbot Erholungsnutzung, - im unmittelbaren Umfeld der Felskuppen Erhaltung des bodenständigen Laubwaldes, ggfs. Umwandlung von Nadelholzbeständen in bodenständigen Laubwald, Schutzziele/Maßnahmen für nicht touristisch erschlossene Höhlen (8310): Erhaltung der Höhle einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts als Lebensraum für troglobionte und troglophile Tierarten sowie als Winterquartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten (Schmetterlinge, Zweiflügler u.a.) durch - Erhaltung der Ungestörtheit des Höhleninneren durch Untersagung jeglicher Nutzung oder Erschließung, insbesondere keine touristische Nutzung, ggf. Vergitterung des Höhleneingangs durch ein Fledermausgitter und evtl. Rückbau von Wegen in der unmittelbaren Höhlenumgebung, - Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna, - Erhaltung bzw. Wiederherstellung der naturnahen Umgebung der Höhle, - Vermeidung chemischer, physikalischer und sonstiger Belastungen und Beeinträchtigungen des Höhleninneren durch Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darüber gelegenen oberirdischen Bereichen, b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie: Schutzziele/Maßnahmen für trockene Heidegebiete (4030): Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter trockener Heiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, Schutzziele/Maßnahmen für den Uhu: Erhaltung und Förderung der Uhu-Population durch - Schutz geeigneter Lebensräume wie natürlicher und naturnaher Felssysteme (u.a. Steinbrüche), - bei Bedarf Freistellung der Felsen, - Verbot der Freizeitnutzung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Marsberg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1994, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1994-05-27) LP Marsberg (2006-05-15) LP Marsberg alt (2006-08-29)( Bem.: Offenlage) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Marsberg öffentlicher Report generiert:20250121 domainobjectid: 2935055 Edate: 20140407 |