Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: HSK-092
Gebietsname: NSG Unteres Helletal

Digitalisierte Fläche: 34.1760 ha     offizielle Fläche: 34.2000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Schutzzweck:

- Erhaltung und Optimierung eines zusammenhängenden, überregional bedeutsamen Grünland-
tales in Verbindung mit weiteren Schutzfestsetzungen dieses Landschaftsplanes mit ausgedehn-
ten, artenreichen Lebensräumen des Feucht- und Nassgrünlandes, der Quellsümpfe, Magerwei-
den und Mähwiesen;
- damit auch Schutz der hier vorkommenden Vogel-, Insekten- und Pflanzenarten, von denen etliche
landesweit gefährdet sind;
- Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".


DE-4817-304 - FFH Gebiet - Waldreservat Glindfeld-Orketal (Teilgebiet)

Schutzziele:

- Erhaltung und Optimierung eines großflächigen, geschlossenen Waldgebietes mit montanen
Buchenmischwäldern unterschiedlicher Altersstufen und zahlreichen Klein- und Sonderbio-
topen als Refugialraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten;
- Schutz zahlreicher Waldquellen und Quellbäche mit Erlen-Eschenwäldern als naturnahe
azonale Waldgesellschaften;
- Bewahrung der Ungestörtheit eines großflächigen, rel. hoch gelegenen, stillen und weitgehend
ursprünglichen Waldgebietes im Zusammenhang mit angrenzenden NSG-Festsetzungen für
raumbeanspruchende Tierarten und wegen der Seltenheit solchen Landschaftserlebnisses;
- Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000",
- wobei hier aufgrund der gegebenen Eigentumsverhältnisse (weit überwiegend: Staatsforst) auch
dem Entwicklungsaspekt der europäischen Naturschutz-Richtlinien in besonderer Weise Rech-
nung getragen werden soll.

DE-4817-304 - FFH Gebiet - Waldreservat Glindfeld - Orketal (mit Nebentälern) (Teilgebiet)

Schutzziele:

a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlag-
gebend sind:

Schutzziele/Maßnahmen für Schlucht- und Hangmischwälder (9180, Prioritärer Lebensraum)
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Schlucht- und Hangmischwälder mit ihrer typischen
Fauna und Flora durch

- Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen,
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein-
schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und För-
derung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft ,
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
- Vermehrung des Schlucht- und Hangmischwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenstän-
digen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten,

Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer
Lebensraum):

Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen
Fauna und Flora durch

- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich
ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver-
jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
- Vermehrung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch
natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggfs. Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen
Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald),
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson-
dere von Höhlen- und Uraltbäumen,
- Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen,
- Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und / oder Überflutungsverhältnisse,
- Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen,

Schutzziele/Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) und für den Eisvogel:

Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner
typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps durch

- Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik,
- Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im
gesamten Verlauf,
- möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen
Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen,
- Regelung von (Freizeit-)Nutzungen,
- Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von
Uferbefestigungen,

Schutzziele/Maßnahmen für Wacholderheiden auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130):

Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden mit
ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch

- extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen),
- Wiederherstellung von Wacholderheiden auf geeigneten Standorten,
- Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen,
- Regelung der Freizeitnutzung,

Schutzziele/Maßnahmen für Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510):

Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen mit ihrer
charakteristischen Vegetation und Fauna durch

- zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm),
- Förderung und Vermehrung der mageren Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen auf geeigneten
Standorten,
- Vermeidung von Eutrophierung,

Schutzziele/Maßnahmen für Berg-Mähwiesen (6520) und für den Neuntöter, Wiesenpieper, Raubwürger,
Bekassine, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen:

Erhaltung artenreicher mesophiler Bergmähwiesen in montaner bis hochmontaner Lage mit ihrer typi-
schen Flora und Fauna durch

- ein- bis zweischürige Mahd bei gleichzeitig stickstofffreier oder fehlender Düngung (nach Kulturland-
schaftsprogramm),
- Entwicklung und Vermehrung der Bergmähwiesen auf geeigneten Standorten
- Vermeidung einer Eutrophierung,

Schutzziele/Maßnahmen für Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen (8150):

Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikatschutthalden mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch

- Verbot der Erholungsnutzung,
- im unmittelbaren Umfeld der Schutthalden Erhaltung des bodenständigen Laubwaldes, ggfs. Umwan-
dlung von Nadelholzbeständen in bodenständigen Laubwald,

Schutzziele/Maßnahmen für Hainsimsen-Buchenwald (9110) und für Raufußkauz, Schwarzspecht, Rotmilan,
weitere gefährdete Vogelart, Grauspecht:

Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen- Buchenwälder mit
ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer
standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie
ihrer Waldränder durch

- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich
ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver-
jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson-
dere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
- Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen,
- Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen
bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bach-
läufen),
- Nutzungsaufgabe auf Teilflächen,

b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam
sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Schutzziele/Maßnahmen für trockene Heidegebiete (4030):

Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter trockener Heiden mit ihrer charakteristischen Vegetation
und Fauna durch

- extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen),
- Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunen-
elemente,
- Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen,

DE-4717-401 - VSG Gebiet - Medebacher Bucht (Teilgebiet)

Schutzziele und Maßnahmen:

a) für Vogelarten der Fließgewässer mit Unterwasservegetation wie den Eisvogel:

- Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik
- Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und
diffusen Einleitungen,
- Schaffung von Pufferzonen,
- Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Ufer-
befestigungen,

b) für Vogelarten der Trockenen Heidegebiete und Wacholderheiden auf Zwergstrauchheiden oder
Kalktrockenrasen wie Neuntoeter und Raubwuerger:

- Extensive Beweidung,
- Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen,
- Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen,

c) für Vogelarten der Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen wie Wiesenpieper, Braunkehlchen,
und Neuntoeter:

- Zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm),
- Vermeidung von Eutrophierung,

d) für Vogelarten des Hainsimsen-Buchenwaldes wie Rotmilan, Wespenbussard, Raufusskauz,
Sschwarzspecht und Grauspecht:

- Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft
einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände,
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
- Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen,

e) für das Braunkehlchen:

- Beibehaltung bzw. Wiedereinführung extensiver Landnutzungsformen,
- Anlage von Wiesenrandstreifen und Säumen,
- Schaffung von Jagd- und Singwarten in Form vertikaler Strukturen wie "Überständer",
Zaunpfähle, einzeln stehender Büsche oder Bäume,
- Schaffung und Erhaltung von Bracheinseln und -streifen, die nur in mehrjährigen Abständen
gemäht werden,
- Schaffung von Pufferzonen,
- Mahd nicht vor dem 15. Juli,
- Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz und Walzen,

f) für den weitere gefährdete Vogelart:

- Installierung von Horstschutzzonen (mindestens 300 Meter Radius um den Horst),
- Optimierung der Nahrungshabitate, vor allem Waldbäche und Fließgewässer (z.B. durch
Entfichtung),
- Gewährleistung der Störungsfreiheit (Brutbereich, Aktionsräume).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Winterberg_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig (Bem.: LP Winterberg 03.05.2006 (Offenlage))

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1992-03-07)
LP Winterberg (2008-05-15)
LP Winterberg alt (2006-05-03)( Bem.: LP Offenlage)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Winterberg


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