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LINFOS-Kennung: HSK-092 Schutzziel: Schutzzweck: - Erhaltung und Optimierung eines zusammenhängenden, überregional bedeutsamen Grünland- tales in Verbindung mit weiteren Schutzfestsetzungen dieses Landschaftsplanes mit ausgedehn- ten, artenreichen Lebensräumen des Feucht- und Nassgrünlandes, der Quellsümpfe, Magerwei- den und Mähwiesen; - damit auch Schutz der hier vorkommenden Vogel-, Insekten- und Pflanzenarten, von denen etliche landesweit gefährdet sind; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". DE-4817-304 - FFH Gebiet - Waldreservat Glindfeld-Orketal (Teilgebiet) Schutzziele: - Erhaltung und Optimierung eines großflächigen, geschlossenen Waldgebietes mit montanen Buchenmischwäldern unterschiedlicher Altersstufen und zahlreichen Klein- und Sonderbio- topen als Refugialraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten; - Schutz zahlreicher Waldquellen und Quellbäche mit Erlen-Eschenwäldern als naturnahe azonale Waldgesellschaften; - Bewahrung der Ungestörtheit eines großflächigen, rel. hoch gelegenen, stillen und weitgehend ursprünglichen Waldgebietes im Zusammenhang mit angrenzenden NSG-Festsetzungen für raumbeanspruchende Tierarten und wegen der Seltenheit solchen Landschaftserlebnisses; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000", - wobei hier aufgrund der gegebenen Eigentumsverhältnisse (weit überwiegend: Staatsforst) auch dem Entwicklungsaspekt der europäischen Naturschutz-Richtlinien in besonderer Weise Rech- nung getragen werden soll. DE-4817-304 - FFH Gebiet - Waldreservat Glindfeld - Orketal (mit Nebentälern) (Teilgebiet) Schutzziele: a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlag- gebend sind: Schutzziele/Maßnahmen für Schlucht- und Hangmischwälder (9180, Prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Schlucht- und Hangmischwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch - Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen, - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein- schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und För- derung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft , - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Vermehrung des Schlucht- und Hangmischwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenstän- digen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten, Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum): Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Vermehrung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggfs. Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald), - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Höhlen- und Uraltbäumen, - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen, - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und / oder Überflutungsverhältnisse, - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen, Schutzziele/Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) und für den Eisvogel: Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik, - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf, - möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen, - Regelung von (Freizeit-)Nutzungen, - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen, Schutzziele/Maßnahmen für Wacholderheiden auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130): Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Wiederherstellung von Wacholderheiden auf geeigneten Standorten, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, - Regelung der Freizeitnutzung, Schutzziele/Maßnahmen für Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510): Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm), - Förderung und Vermehrung der mageren Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen auf geeigneten Standorten, - Vermeidung von Eutrophierung, Schutzziele/Maßnahmen für Berg-Mähwiesen (6520) und für den Neuntöter, Wiesenpieper, Raubwürger, Bekassine, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen: Erhaltung artenreicher mesophiler Bergmähwiesen in montaner bis hochmontaner Lage mit ihrer typi- schen Flora und Fauna durch - ein- bis zweischürige Mahd bei gleichzeitig stickstofffreier oder fehlender Düngung (nach Kulturland- schaftsprogramm), - Entwicklung und Vermehrung der Bergmähwiesen auf geeigneten Standorten - Vermeidung einer Eutrophierung, Schutzziele/Maßnahmen für Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen (8150): Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikatschutthalden mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung, - im unmittelbaren Umfeld der Schutthalden Erhaltung des bodenständigen Laubwaldes, ggfs. Umwan- dlung von Nadelholzbeständen in bodenständigen Laubwald, Schutzziele/Maßnahmen für Hainsimsen-Buchenwald (9110) und für Raufußkauz, Schwarzspecht, Rotmilan, weitere gefährdete Vogelart, Grauspecht: Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen- Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bach- läufen), - Nutzungsaufgabe auf Teilflächen, b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Schutzziele/Maßnahmen für trockene Heidegebiete (4030): Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter trockener Heiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunen- elemente, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, DE-4717-401 - VSG Gebiet - Medebacher Bucht (Teilgebiet) Schutzziele und Maßnahmen: a) für Vogelarten der Fließgewässer mit Unterwasservegetation wie den Eisvogel: - Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, - Schaffung von Pufferzonen, - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Ufer- befestigungen, b) für Vogelarten der Trockenen Heidegebiete und Wacholderheiden auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen wie Neuntoeter und Raubwuerger: - Extensive Beweidung, - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, c) für Vogelarten der Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen wie Wiesenpieper, Braunkehlchen, und Neuntoeter: - Zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm), - Vermeidung von Eutrophierung, d) für Vogelarten des Hainsimsen-Buchenwaldes wie Rotmilan, Wespenbussard, Raufusskauz, Sschwarzspecht und Grauspecht: - Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, e) für das Braunkehlchen: - Beibehaltung bzw. Wiedereinführung extensiver Landnutzungsformen, - Anlage von Wiesenrandstreifen und Säumen, - Schaffung von Jagd- und Singwarten in Form vertikaler Strukturen wie "Überständer", Zaunpfähle, einzeln stehender Büsche oder Bäume, - Schaffung und Erhaltung von Bracheinseln und -streifen, die nur in mehrjährigen Abständen gemäht werden, - Schaffung von Pufferzonen, - Mahd nicht vor dem 15. Juli, - Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz und Walzen, f) für den weitere gefährdete Vogelart: - Installierung von Horstschutzzonen (mindestens 300 Meter Radius um den Horst), - Optimierung der Nahrungshabitate, vor allem Waldbäche und Fließgewässer (z.B. durch Entfichtung), - Gewährleistung der Störungsfreiheit (Brutbereich, Aktionsräume). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Winterberg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig (Bem.: LP Winterberg 03.05.2006 (Offenlage)) Gültigkeit: Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1992-03-07) LP Winterberg (2008-05-15) LP Winterberg alt (2006-05-03)( Bem.: LP Offenlage) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Winterberg öffentlicher Report generiert:20250121 domainobjectid: 2934638 Edate: 20140407 |