Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: HSK-013
Gebietsname: NSG Bruchhauser Steine

Digitalisierte Fläche: 84.7343 ha     offizielle Fläche: 84.8000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Schutzzweck
Mit hoechster Prioritaet sind die Felsen zu sichern als Habitate spezifische Pflanzenarten
und als Brutplatz gefaehrdeter Vogelarten. Der Erhalt der o. g. Lebensraeumen erfordert
vor allem eine naturnahe Waldbewirtschaftung und ein Kletterverbot.
Erhaltung eines fuer das Sauerland einzigartigen Wald-Fels-Komplexes als Lebensraum
hochgradig gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten und als markante landschaftspraegende
Elemente; der Schutz des Felskomplexes erfolgt auch aus geowissenschaftlichen,
landeskundlichen und kulturhistorischen Gruenden. Wesentlicher Schutzzweck ist auch
die Sicherung des oekologischen Netzes "NATURA 2000" im Sinne der FFH-RL.
Im einzelnen erfolgt die Unterschutzstellung
- Zur Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-Richtlinie,
- Zur Erhaltung der Felsen und Blockfelder als Lebensraum wildlebender Bluetenpflanzen,
Moose und Flechten,
- Zur Sicherung der seltenen Waldtypen und Waldgesellschaften des Schluchtwaldes
und des Quell-Erlen-Eschenwaldes,
- Zur Erhaltung der Felsen als Bruthabitat seltener Vogelarten,
- Aus wissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gruenden,
- Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit dieser
von den markanten Felsgestalten des Bornstein, Feldstein, Goldstein und Ravenstein
gepraegten Waldlandschaft.
Innerhalb des Schutzgebietes sind die Felsen und ihre naechste Umgebung als Kernzonen
ausgewiesen. In diesen Kernzonen gelten besondere Verbote.
Die Bruchhauser Steine besitzen landesweite Bedeutung insbesondere als Wuchsorte seltener
Eiszeitrelikte. Sie sind auch traditioneller Brutplatz des Wanderfalkens. Die Felsen sind integraler
Bestandteil einer praehistorischen Wallburg. Der Istenberg oestlich von Bruchhausen
mit seinen "Steinen" bildet das auffallendste Bergpanorama des Sauerlandes.
Das NSG ist (annaehernd) identisch mit dem FFH-Gebiet DE-4617-301. Seine herausragende
Stellung im europaeischen Schutzgebietssystem erfahren die Bruchhauser Steine durch das
Auftreten von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichen Interesse. Massgebliche
Bestandteile des Gebietes sind
· Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie

8220Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
8230Silikatfelsen mit ihrer Pioniervegetation
9110Hainsimsen-Buchenwald


· Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutz-Richtlinie

Raufusskauz,
Uhu,
Schwarzspecht,
Wanderfalke,
Grauspecht

Der Erhaltungszustand der genannten Lebensraumtypen und seltenen Arten ist im Gebiet
als guenstig anzusehen, so dass das Schwergewicht der Schutzfestsetzung in der Erhaltung
dieses Zustandes, weniger in einer Wiederherstellung eines aktuell unguenstigen
Erhaltungszustandes liegt.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Olsberg_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1951, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1951-05-12)
Amtsblatt alt (1957-08-31)
Amtsblatt alt (1967-09-16)
Amtsblatt alt (1975-03-22)
Amtsblatt alt (1992-05-04)
LP Olsberg (2004-04-15)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Olsberg


öffentlicher Report generiert:20250121      domainobjectid: 2935038     Edate: 20140407