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LINFOS-Kennung: HS-033 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 23 Abs.1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG insbesondere: - zum Erhalt eines abschnittsweise naturnahen und unverbauten Bachlaufes auch als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, - zur Entwicklung eines naturnahen Bachs und naturnaher, bodenständig bestockter Laubwälder, - zum Erhalt der naturnahen und bodenständig bestockten Laubwaldbereiche an den Hängen, - zur Erhaltung und Optimierung eines im Naturraum seltenen und wertvollen Feuchtwaldbereichs mit Erlenbruchwaldresten, - aufgrund seiner Bedeutung im Biotopverbundsystem, - zur Erhaltung und Förderung einer naturnahen Fließgewässerdynamik, - zur Erhaltung und Optimierung der Feuchteverhältnisse, - aufgrund der wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Bedeutung, - zur Erhaltung des geomorphologischen Profils des Bachtals, - zur Erhaltung und Optimierung der vorhandenen Teiche und Kleingewässer hinsichtlich ihrer Naturnähe. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_8_Baaler_Riedelland_West_2016.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_8_Baaler_Riedelland_Ost_2016.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Baaler Riedellland und obere Rurniederung _Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Baaler Riedelland und obere Rurniederung (2016-05-14) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juli 2016). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Heinsberg Gemeinde(n): Hückelhoven öffentlicher Report generiert:20250306 domainobjectid: 3886881 Edate: 20160803 |