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LINFOS-Kennung: HS-029 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG insbesondere: - zur Erhaltung einer struktur- und artenreichen Bergbaubrache mit Wasserflächen, Röhrichten und Gebüsch als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, - zur Erhaltung und (Wieder)Herstellung der temporären Kleingewässer, Flachwasserflächen und feuchtegeprägter Bereiche als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, - aufgrund seiner Bedeutung im Biotopverbundsystem und der Lage angrenzend an die Rur mit landes- weiter Bedeutung im Biotopverbund. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_8_Baaler_Riedelland_West_2016.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_8_Baaler_Riedelland_Ost_2016.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Baaler Riedellland und obere Rurniederung _Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: (keine Angabe) Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Baaler Riedelland und obere Rurniederung (2016-05-14) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juli 2016). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Heinsberg Gemeinde(n): Hückelhoven öffentlicher Report generiert:20250306 domainobjectid: 3886877 Edate: 20160803 |