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LINFOS-Kennung: HS-017 Schutzziel: Zone I Die Schutzausweisung erfolgt gemaess Paragraph 20 Buchstabea-c LG - insbesondere zur Erhaltung der Quellgebiete, Bachlaeufe, Teiche und Tuempel und Entwicklung naturnaher Bachauen mit ihren Bruchwaelder und der gut strukturierten Laubwaelder sowie zur Erhaltung der kulturhistorisch bedeutsamen Motte, der Wall- und Grabenanlagen und der Flachsroesten. Zone II Schutzziele Erhaltung/Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie, wobei prioritäre Lebensräume mit Sternchen * gekennzeichnet sind. * Moorwälder (91D0) Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von Moor- wäldern und ihrer Standorte durch - Förderung natürlicher Prozesse, insbesondere natürlicher Verjüngungs- und Zerfallsprozesse boden- ständiger Baumarten sowie natürlicher Sukzessionsentwicklungen zu Waldgesellschaften natürlicher Artenzusammensetzung. Wegen der besonderen Empfindlichkeit der meist nicht trittfesten Standorte sollte eine Aufgabe der Nutzung angestrebt werden - Erhaltung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes durch Unterlassung von Entwässerungsmaßnah- men bzw. Wiedervernässung. Gegebenenfalls schonende Entnahme (z. B. bei gefrorenem Boden) von nicht der natürlichen Waldgesellschaft angehörenden Gehölzen - Schutz vor Eutrophierung z. B. durch die Schaffung von Pufferzonen * Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (91E0) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder entlang der Schwalm und ihrer Zuflüsse, auch als Lebensraum für den Eisvogel, die Nachtigall und den Pirol durch - Naturnahe Bewirtschaftung und Entwicklung natürlich strukturierter Wälder, einschließlich Vermehrung von Alt- und Totholz, Erhaltung alter Bäume über die Nutzung hinaus, Erhaltung von Höhlenbäumen - Optimierung und Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder insbesondere durch Umbau der mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen potentiellen Standorte und Entnahme beigemischter nicht bodenständiger Gehölze - Förderung der natürlichen Sukzession; falls eine Bepflanzung erforderlich ist, Verwendung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft; wegen der Seltenheit sollte eine Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen angestrebt werden - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen der Fließgewässer mit ihrer charakteristischen Vegetation entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps bzw. unter Beachtung seiner typischen, durch kulturlandschaftliche Entwicklung gebildeten Vegetation, insbesondere auch als Lebensraum für den Eisvogel durch - Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewasserdynamik in Teilbe- reichen Renaturierungsmaßnahrnen z. B. Laufverlängerung durch Anbindung von Altarmen - möglichst weitgehende Reduzierung der die "Nasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen; Schaffung von Pufferzonen und Vermeidung von Trittschäden, gegebenen- falls Regelung von Freizeitnutzungen - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Ufer- befestigungen Hainsimsen-Buchenwälder (9110) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Eichen-Buchenwälde r in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenflure, durch - Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung von Neben- baumarten - Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen als Lebensraum für den Schwarzspecht sowie verschiedene Fledermaus- und andere Tierarten - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Alte bodensaure Eichenwälder (9190) Erhaltung und Entwicklung naturnaher, alter bodensaurer Eichenwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch - Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe W aldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Natur- verjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung von Nebenbaumarten - Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen als Lebensraum für Fleder- mäuse u. a. Tiere - auf Flächen mit konkurrierender Buche ist eine angemessene Bewirtschaftung mit einem Bestockungs- anteil von mindestens 50% Stiel- oder Traubeneiche zu halten - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzarten - Erhaltung, Entwicklung und VViederherstellung von Kleinstandorten wie Quellen und anderen unter § 62 LG fallenden Biotopen - Vermehrung des alten bodensauren Eichenwaldes durch den Umbau von mit nicht boden- ständigen Gehölzen bestandenen Flächen Erhaltung folgender wildlebender Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie sowie Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume - Kammmolch Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume - Eisvogel - Schwarzspecht Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie - Eisvogel - Schwarzspecht Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie - Teichrohrsänger - Nachtigall - Pirol - Wasserralle - Zwergtaucher - Waldwasserläufer - Löffelente - Krickente - Knäkente - Bekassine - Gänsesäger Erhaltung von Lebensräumen für nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen bzw. in der hiesigen Region gefährdete Pflanzen- und Tierarten: - Grünspecht Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_6_Schwalmplatte_Ost_1Aenderung_2005.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_6_Schwalmplatte_West_1Aenderung_2005.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Schwalmplatte_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Schwalmplatte (2005-08-29)( Bem.: 1 Aenderung) LP Schwalmplatte alt (2003-08-11) LP Schwalmplatte alt (2004-04-01)( Bem.: (1 Änderung) Offenlage) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (September 2014). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Heinsberg Gemeinde(n): Wegberg, Erkelenz öffentlicher Report generiert:20250306 domainobjectid: 3042091 Edate: 20140918 |