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LINFOS-Kennung: HS-016 Schutzziel: Zone I Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20a-c LG - insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung der Heide-, Heidemoor-Sandtrockenrasen- Offenlandbiotope, einiger morphologisch besonders praegnanter Binnenduenenzuege in einem geowissenschaftlich bedeutenden Duenenfeld sowie eines strukturreichen Wald- Heidekomplexes mit nationaler Bedeutung, dieTeilgebiete des zusammenhaengenden, grenzueberschreitenden Wald- Heidegebietes Meinweg und Lebensraun fuer seltene und gefaehrdeteTier und Pflanzenarten mit einer Vielzahl an gefaehrdeten Biotoptypen, wie z. B. Heidemoore, Zwergstrauch-Ginsterheiden, Feuchtheiden, Binnenduenen, Trocken- und Halbtrockenrasen sind. Zone ll Schutzziele Erhaltung/Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie Natürliche cutrophe Seen und Altarme (3150) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch - Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nähr- stoffeinträgen - Beschränkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewässers auf ein naturverträgliches Maß - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts Dystrophe Seen (3160) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen und nährstoffarmen Gewässer einschließlich ihrer Uferbereiche mit Arten der Littorelletea bzw. lsoeto-Juncetea und ihrer charakteristischen Fauna durch - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen huminsäurereichen Stillgewässer mit Torfmoosen und ihrer typischen Fauna (z. B. Zwergtaucher) durch Förderung dei Entwicklung einer natürlicher Verlandungsreihe - Erhaltung bzw. Wiederherstellung de landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nähr- stoffhaushalts - Beschränkung der (Freitzeit-)Nutzung dei Gewässer auf ein naturverträgliches Maß - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nähr- stoffeinträgen Feuchte Heiciegebiete mit Glockenheide (4010) Trockene Heidegebiete (4030) Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Feuchtheiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, insbesondere auch als Lebensraum für Schwarzkehlchen, Heidelerche und Ziegenmelker durch - extensive Beweidung gegebenenfalls Vegetationskontrolle (z. B. Entfernung von Gehölzen) - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Geholzgruppen als Habitatstrukturen fur typi- sche Faunenelemente - Wiederherstellung von Feucht und Trockenheiden auf geeigneten Standorten Sicherung und Wiederherstellung des natürlichen Bodenwasserhaushalts - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen - Auflichtung bzw. Entnahme von Gehölzen zur Vernetzung der Feuchtheiden und Moore Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) Erhaltung und Entwicklung des charaktenstischen Lebensraumkomplexes eines Übergangs- und Schwingrasenmoores mit Hochmoorvegetation und Schwingrasen auf Torfsubstraten und der typischen Fauna durch - Sicherung bzw Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasserhaushaltes, Gewässerche- mismus und Nährstoffhaushalts - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen - Erholungslenkende Maßnahmen zur (Freizeit-)Nutzung - Entnahme von Gehölzen im Moor und in den Moorrandbereichen Hainsimsen-Buchenwald (9110) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Eichen-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbesondere auch in ihrer Eigenschaft als Lebensraum für den Schwarzspecht, in ihren verschie- denen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklu- sive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v. a. im weiteren Umfeld von Quellbe- reichen oder Bachläufen) Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) Erhaltung und Entwicklung naturnaher alter bodensaurer Eichenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora (insbesondere Schwarzspecht und Wespenbussard) in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjün- gung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung der bodensauren Eichenwälder durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehöl- zen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten - angemessene Bewirtschaftung zur Erhaltungeines Bestockungsanteils von mindestens 50% Stiel- oder Traubeneichen auf Flächen mit konkurrierender Buche Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und deren Lebensräume - Ziegenmelker - Schwarzspecht - Heidelerche - Wespenbussard Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender wild- lebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie - Ziegenmelker - Schwarzspecht - Heidelerche - Wespenbussard Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie - Baumfalke - Schwarzkehlchen - Zwergtaucher Erhaltung von Lebensräumen für nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen bzw in der hiesigen Region gefährdete Pflanzen- und Tierarten: Geflecktes Knabenkraut. Gelbe Moorlilie, Silbergras, Keulen-Bärlapp, Schmalblättriges WolIgras, Scheiden-WolIgras, Moosbeere, Rundblättriger Sonnentau, Mittlerer Sonnentau, Sumpf-Blutauge, Laubmoose (Aulacomnium palustre), Kleiner Wasserfrosch, Kreuzotter, SchIingnatter, RingInatter, Kreuzkröte, Gartenrotschwanz, Waldschnepfe, Turteltaube, Kleinspecht, Dorngrasmucke, Trauer- schnäpper, Kleine Binsenjungfer, Gemeine Winterlibelle, Späte Adonislibelle, Kleine und Nordische Moosjungfer, Sandlaufkäferarten, Sandwespenarten Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_6_Schwalmplatte_Ost_1Aenderung_2005.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_6_Schwalmplatte_West_1Aenderung_2005.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Schwalmplatte_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig (Bem.: LP (!Aenderung) Offenlage 01.04.04) Gültigkeit: Inkraft seit: 2000, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Schwalmplatte (2005-08-29)( Bem.: 1 Aenderung) LP Schwalmplatte alt (2000-10-09)( Bem.: TOEB) LP Schwalmplatte alt (2003-08-11) LP Schwalmplatte alt (2004-04-01)( Bem.: LP (1Änderung) Offenlage) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (September 2014). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Heinsberg Gemeinde(n): Wegberg öffentlicher Report generiert:20250306 domainobjectid: 3042090 Edate: 20140918 |