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LINFOS-Kennung: HS-006 Schutzziel: Zone I Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20a-c LG insbesondere - zur Erhaltung der Quellgebiete, Bachlaeufe, Flachsroesten, Tuempel und Teiche sowie zur Erhaltung der landesweit bedeutsamen naturnahen Niederungsbereiche mit hoher Biotoptypenvielfalt (Still- und Fliessgewaesser, Roehrichtsbestaende, Grossseggenrieder, Feuchtheiden, Erlenbruchwald, Birkenbruchwald und Eichenwaelder). Zone II -Erhaltung / Wiederherstellung folgender natuerlicher Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie, wobei prioritaere Lebensraeume mit Sternchen * gekennzeichnet sind *Moorwaelder (91D0) Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften von Moorwaeldern und ihrer Standorte durch - Foerderung natuerlichen Prozesse, insbesondere natuerlicher Verjuengungs- und Zerfalls- prozesse bodenstaendiger Baumarten sowie natuerlicher Sukzessionsentwicklungen zu Wald- gesellschaften natuerlicher Artenzusammenzetzung. Wegen der besonderen Empfindlichkeit der meist nicht trittfesten Standorte sollte eine Aufgabe der Nutzung angestrebt werden - Erhaltung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes durch Unterlassung von Entwaesserungs- massnahmen bzw. Wiedernaessung. Gegebenenfalls schonende Entnahme (z. B. bei gefrorenen Boden) von nicht der natuerlichen Waldgesellschaft angehoerenden Gehoelzen - Schutz von Eutrophierung z. B. durch die Schaffung von Pufferzonen *Erlen- und Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder an Fliessgewaessern (91E0) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwaelder entlang der Schwalm und ihrer Zufluesse, auch als Lebensraum fuer den Eisvogel, die Nachtigall und den Pirol durch - Naturnahe Bewirtschaftung und Entwicklung natuerlich strukturierter Waelder, einschliesslich Vermehrung von Alt- und Totholz, Erhaltung alter Baeume ueber die Nutzung hinaus, Erhaltung von Hoehlenbaeumen - Optimierung und Vermehrung der Erlen- und Eschenwaelder insbesondere durch Umbau der mit nicht bodenstaendigen Gehoelzen bestandenen potentiellen Standorte und Entnahme bei- gemischter nicht bodenstaendiger Gehoelze - Foerderung der natuerlichen sukzession, falls eine Beflanzung erforderlich ist, Verwendung von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaft, wegen der Seltenheit sollte eine Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflaechen angestrebt werden - Erhaltung/ Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und /oder Üeberflutungs- verhaeltnisse Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen der Fließgewässer mit ihrer charakteristischen Vegetation entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps bzw. unter Beachtung seiner typischen, durch kulturlandschaftliche Entwicklung gebildeten Vegetation, insbesondere auch als Lebensraum fuer den Eisvogel durch - Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - in Teilbereichen Renaturierungsmaßnahmen, z. B. Laufverlängerung durch Anbindung von Altarmen - möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualitaet beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen; Schaffung von Pufferzonen und Vermeidung von Trittschäden, gegebenenfalls Regelung von Freizeitnutzungen - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetationen in der Aue, Rückbau von Ufer- befestigungen Halnsimsen-Buchenwälder (9110) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Eichen- Buchenwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch - Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung von Nebenbaumarten - Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen als Lebensraum für den Schwarz- specht sowie verschiedene Fledermausarten u. a. - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeterTier- und Pflanzenarten Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (9160) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmmieren-Eichen-Hainbuchenwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch - Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgeselschaft und Förderung von Nebenbaumarten - Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen als Lebensraum für verschiedene Spechtarten, verschiedene Fledermausarten, u. a - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten - Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Kleinstandorten wie Quellen und anderen unter § 62 LG fallenden Biotopen Alte bodensaure Eichenwälder (9190) Erhaltung und Entwicklung natunaher, alter bodensaurer Eichenwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren, durch - Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung von Nebenbaumarten - Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen als Lebensraum für Fledermäuse u. a.Tiere - auf Flächen mit konkurrierender Buche ist eine angemessene Bewirtschaftung mit einem Bestockurigsanteil von mindestens 50% Stiel- oder Traubeneiche zu halten - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzarten - Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Kleinstandorten wie Quellen und anderen unter § 62 LG falenden Biotopen - Vermehrung des aIten bodensauren Eichenwaldes durch den Umbau von mit nicht boden- ständigen Gehölzen bestandenen Flächen - Erhaltung folgender wildlebender Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie sowie Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume - Kammmolch - Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume - Eisvogel - Rohrdommel - Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie - Eisvogel - Rohrdommel - Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Popula- tionen folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie - Teichrohrsänger - Nachtigall - Pirol - Wasserralle - Zwergtaucher - Waldwasserläufer - Wiesenpieper Erhaltung von Lebensräumen für nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen bzw. in der hiesigen Region gefährdete Pflanzen und Tierarten: Carex flava, Myriophyllum verticillatum, Calla palustris, Carex elata, Apium nodiflorum, Thelypteris palustris, Scutellaria minor, Viola palustris, Potentilla palustris, Menyanthes trifoliata, Carex elongata, Blechnum spicant, Valeriana dioica, große Gagelbestände, Krickente, Zwergtaucher, Wasserralle, Pirol, Kleinspecht, Schwarzspecht Nachtigall, Eisvogel, Feldschwirl, Teichrohrsänger, Grünspecht, Wespenbussard, Turteltaube, Dorngrasmücke, Gebirgsstelze, Rohrdommel, Tafelente, Reiherente, Vertigo substriata (Gestreifte Windelschnecke), Vertigo antivertigo (Sumpfwindelschnecke), Columella edentulata (Zahnlose Windelschnecke), Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Braunes Langohr, Schlingnatter, Zauneidechse, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Späte Adonislibelle, Grosse Moosjungfer, Nordische Moorjungfer, Kleiner Blaupfeil, Arktische Smaragdlibelle, Buntbäuchiger Grashüpfer, Grosse Goldschrecke. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_6_Schwalmplatte_Ost_1Aenderung_2005.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_6_Schwalmplatte_West_1Aenderung_2005.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Schwalmplatte_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1985, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1992-04-13) Amtsblatt esg alt (1985-04-01) LP Schwalmplatte (2005-08-29)( Bem.: 1 Aenderung) LP Schwalmplatte alt (2003-08-11) LP Schwalmplatte alt (2004-04-01)( Bem.: LP (1 Aenderung) Offenlage) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (September 2014). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Heinsberg Gemeinde(n): Wegberg öffentlicher Report generiert:20250306 domainobjectid: 3042084 Edate: 20140918 |