Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: HS-006
Gebietsname: NSG Schwalmbruch, Muehlenbach- und Knippertzbachtal

Digitalisierte Fläche: 393.0607 ha     Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Zone I

Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20a-c LG insbesondere
- zur Erhaltung der Quellgebiete, Bachlaeufe, Flachsroesten, Tuempel und Teiche
sowie zur Erhaltung der landesweit bedeutsamen naturnahen Niederungsbereiche
mit hoher Biotoptypenvielfalt (Still- und Fliessgewaesser, Roehrichtsbestaende,
Grossseggenrieder, Feuchtheiden, Erlenbruchwald, Birkenbruchwald und Eichenwaelder).

Zone II

-Erhaltung / Wiederherstellung folgender natuerlicher Lebensraeume gemaess Anhang I der
FFH-Richtlinie, wobei prioritaere Lebensraeume mit Sternchen * gekennzeichnet sind

*Moorwaelder (91D0)
Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften von Moorwaeldern und ihrer Standorte
durch
- Foerderung natuerlichen Prozesse, insbesondere natuerlicher Verjuengungs- und Zerfalls-
prozesse bodenstaendiger Baumarten sowie natuerlicher Sukzessionsentwicklungen zu Wald-
gesellschaften natuerlicher Artenzusammenzetzung. Wegen der besonderen Empfindlichkeit der
meist nicht trittfesten Standorte sollte eine Aufgabe der Nutzung angestrebt werden
- Erhaltung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes durch Unterlassung von Entwaesserungs-
massnahmen bzw. Wiedernaessung. Gegebenenfalls schonende Entnahme (z. B. bei gefrorenen
Boden) von nicht der natuerlichen Waldgesellschaft angehoerenden Gehoelzen
- Schutz von Eutrophierung z. B. durch die Schaffung von Pufferzonen

*Erlen- und Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder an Fliessgewaessern (91E0)
Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwaelder entlang der Schwalm und ihrer Zufluesse,
auch als Lebensraum fuer den Eisvogel, die Nachtigall und den Pirol durch
- Naturnahe Bewirtschaftung und Entwicklung natuerlich strukturierter Waelder, einschliesslich
Vermehrung von Alt- und Totholz, Erhaltung alter Baeume ueber die Nutzung hinaus, Erhaltung
von Hoehlenbaeumen
- Optimierung und Vermehrung der Erlen- und Eschenwaelder insbesondere durch Umbau der
mit nicht bodenstaendigen Gehoelzen bestandenen potentiellen Standorte und Entnahme bei-
gemischter nicht bodenstaendiger Gehoelze
- Foerderung der natuerlichen sukzession, falls eine Beflanzung erforderlich ist, Verwendung von
Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaft, wegen der Seltenheit sollte eine Nutzungsaufgabe
zumindest auf Teilflaechen angestrebt werden
- Erhaltung/ Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und /oder Üeberflutungs-
verhaeltnisse

Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260)
Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen der Fließgewässer mit ihrer charakteristischen
Vegetation entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps bzw. unter Beachtung
seiner typischen, durch kulturlandschaftliche Entwicklung gebildeten Vegetation, insbesondere auch
als Lebensraum fuer den Eisvogel durch
- Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik
- in Teilbereichen Renaturierungsmaßnahmen, z. B. Laufverlängerung durch Anbindung von Altarmen
- möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualitaet beeinträchtigenden direkten und
diffusen Einleitungen; Schaffung von Pufferzonen und Vermeidung von Trittschäden, gegebenenfalls
Regelung von Freizeitnutzungen
- Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetationen in der Aue, Rückbau von Ufer-
befestigungen

Halnsimsen-Buchenwälder (9110)
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Eichen- Buchenwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/
Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch-
und Staudenfluren durch
- Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturver-
jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung von Nebenbaumarten
- Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil
von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen als Lebensraum für den Schwarz-
specht sowie verschiedene Fledermausarten u. a.
- Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen
- Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeterTier- und Pflanzenarten

Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (9160)
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmmieren-Eichen-Hainbuchenwälder in ihren
verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen
Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch
- Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung
der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgeselschaft und Förderung von
Nebenbaumarten
- Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden
Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen als Lebensraum
für verschiedene Spechtarten, verschiedene Fledermausarten, u. a
- Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen
- Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
- Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Kleinstandorten wie Quellen und anderen
unter § 62 LG fallenden Biotopen

Alte bodensaure Eichenwälder (9190)
Erhaltung und Entwicklung natunaher, alter bodensaurer Eichenwälder in ihren verschiedenen
Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive
ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren, durch
- Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der
Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung von Nebenbaumarten
- Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden
Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen als Lebensraum
für Fledermäuse u. a.Tiere
- auf Flächen mit konkurrierender Buche ist eine angemessene Bewirtschaftung mit einem
Bestockurigsanteil von mindestens 50% Stiel- oder Traubeneiche zu halten
- Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen
- Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzarten
- Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Kleinstandorten wie Quellen und anderen
unter § 62 LG falenden Biotopen
- Vermehrung des aIten bodensauren Eichenwaldes durch den Umbau von mit nicht boden-
ständigen Gehölzen bestandenen Flächen
- Erhaltung folgender wildlebender Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie sowie Erhaltung
und Wiederherstellung ihrer Lebensräume
- Kammmolch
- Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und
ihrer Lebensräume
- Eisvogel
- Rohrdommel
- Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender
wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie
- Eisvogel
- Rohrdommel
- Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Popula-
tionen folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie
- Teichrohrsänger
- Nachtigall
- Pirol
- Wasserralle
- Zwergtaucher
- Waldwasserläufer
- Wiesenpieper
Erhaltung von Lebensräumen für nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen bzw. in der hiesigen
Region gefährdete Pflanzen und Tierarten:
Carex flava, Myriophyllum verticillatum, Calla palustris, Carex elata, Apium nodiflorum, Thelypteris
palustris, Scutellaria minor, Viola palustris, Potentilla palustris, Menyanthes trifoliata, Carex elongata,
Blechnum spicant, Valeriana dioica,
große Gagelbestände,
Krickente, Zwergtaucher, Wasserralle, Pirol, Kleinspecht, Schwarzspecht Nachtigall, Eisvogel,
Feldschwirl, Teichrohrsänger, Grünspecht, Wespenbussard, Turteltaube, Dorngrasmücke,
Gebirgsstelze, Rohrdommel, Tafelente, Reiherente, Vertigo substriata (Gestreifte Windelschnecke),
Vertigo antivertigo (Sumpfwindelschnecke), Columella edentulata (Zahnlose Windelschnecke),
Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Braunes
Langohr, Schlingnatter, Zauneidechse, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Späte Adonislibelle,
Grosse Moosjungfer, Nordische Moorjungfer, Kleiner Blaupfeil, Arktische Smaragdlibelle, Buntbäuchiger
Grashüpfer, Grosse Goldschrecke.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_6_Schwalmplatte_Ost_1Aenderung_2005.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_6_Schwalmplatte_West_1Aenderung_2005.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Schwalmplatte_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1985, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1992-04-13)
Amtsblatt esg alt (1985-04-01)
LP Schwalmplatte (2005-08-29)( Bem.: 1 Aenderung)
LP Schwalmplatte alt (2003-08-11)
LP Schwalmplatte alt (2004-04-01)( Bem.: LP (1 Aenderung) Offenlage)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(September 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Heinsberg Gemeinde(n): Wegberg


öffentlicher Report generiert:20250306      domainobjectid: 3042084     Edate: 20140918