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LINFOS-Kennung: HS-004 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG insbesondere: Zone I - Zur Erhaltung von Quellgebieten und naturnahen Bachläufen sowie Erhaltung und Weiterentwicklung von Bruchwäldern und Auwäldern als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, - aufgrund seiner Bedeutung als landesweit bedeutendes Gebiet im Biotopverbundsystem zum grenzübergreifenden Schwalm-Nette-Rur-Korridor im Naturpark Maas-Schwalm-Nette, - zur Erhaltung und Optimierung der vegetationstypischen Grundwasserstände sowie zur Erhaltung und Förderung einer naturnahen Fließgewässerdynamik, - aufgrund der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der großflächigen, artenreichen, feuchtigkeitsabhängigen und für den Naturraum repräsentativen Erlenbruch- und Auenwälder, - aufgrund der wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Bedeutung des Schaagbachtals sowie der kulturhistorischen Bedeutung der vorhandenen Kulturdenkmälern wie einer mittelalterlichen Fluchtburg (Motte), Wallanlage und Altfluren, - zur Wiederherstellung der moorspezifischen hydrologischen Verhältnisse eines Niedermoores sowie zur Erhaltung morphologischer Strukturen. Schutzziele im FFH-Gebiet: Erhaltung/Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie, wobei prioritäre Lebensräume mit Sternchen * gekennzeichnet sind. * Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbeson- dere auch in ihrer Eigenschaft als Lebensraum für den Eisvogel, die Nachtigall und den Pirol, in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder-/Gebüsche und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjün- gung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Höhlen- und Altbäumen, - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen, - Erhaltung/ Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse, - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen. * Moorwälder (91D0) Erhaltung und Entwicklung von Moorwäldern mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaldstadien durch - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasser-, Nährstoffhaushalts und Boden- wasserchemismus, - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen, - Förderung natürlicher Prozesse, insbesondere natürlicher Verjüngungs- und Zerfallsprozesse boden- ständiger Baumarten sowie natürlicher Sukzessionsentwicklungen zu Waldgesell-schaften natürlicher Artenzusammensetzung, - Nutzungsaufgabe wegen der Empfindlichkeit der Standorte. Hainsimsen-Buchenwald (9110) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Eichen-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbeson- dere auch in ihrer Eigenschaft als Lebensraum für den Schwarzspecht, in ihren verschiedenen Entwicklungs- stufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v. a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen). Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) Erhaltung und Entwicklung naturnaher alter bodensaurer Eichenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjün- gung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, Vermehrung der bodensauren Eichenwälder durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten, - angemessene Bewirtschaftung zur Erhaltung eines Bestockungsanteils von mindestens 50 % Stiel- oder Traubeneiche auf Flächen mit konkurrierender Buche. Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebens- räume - Eisvogel - Schwarzspecht. Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender wild- lebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie - Eisvogel - Schwarzspecht. Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie - Teichrohrsänger - Nachtigall - Pirol. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_II_4_Wassenberger_Riedelland_West_1Aenderung_2016.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_II_4_Wassenberger_Riedelland_Ost_1Aenderung_2016.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2004_HS-004.PDF Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1985, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1985-12-16) Amtsblatt alt (2004-04-11) LP Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung (2016-05-14) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juli 2016). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Heinsberg Gemeinde(n): Wassenberg öffentlicher Report generiert:20250306 domainobjectid: 3886866 Edate: 20160803 |