Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: HS-004
Gebietsname: NSG Schaagbachtal

Digitalisierte Fläche: 191.2894 ha     offizielle Fläche: 191.3000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG insbesondere:

Zone I
- Zur Erhaltung von Quellgebieten und naturnahen Bachläufen sowie Erhaltung und
Weiterentwicklung von Bruchwäldern und Auwäldern als Lebensraum gefährdeter Tier-
und Pflanzenarten,

- aufgrund seiner Bedeutung als landesweit bedeutendes Gebiet im Biotopverbundsystem
zum grenzübergreifenden Schwalm-Nette-Rur-Korridor im Naturpark Maas-Schwalm-Nette,

- zur Erhaltung und Optimierung der vegetationstypischen Grundwasserstände sowie zur
Erhaltung und Förderung einer naturnahen Fließgewässerdynamik,

- aufgrund der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der großflächigen,
artenreichen, feuchtigkeitsabhängigen und für den Naturraum repräsentativen Erlenbruch-
und Auenwälder,

- aufgrund der wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Bedeutung des
Schaagbachtals sowie der kulturhistorischen Bedeutung der vorhandenen Kulturdenkmälern
wie einer mittelalterlichen Fluchtburg (Motte), Wallanlage und Altfluren,

- zur Wiederherstellung der moorspezifischen hydrologischen Verhältnisse eines Niedermoores
sowie zur Erhaltung morphologischer Strukturen.

Schutzziele im FFH-Gebiet:
Erhaltung/Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie,
wobei prioritäre Lebensräume mit Sternchen * gekennzeichnet sind.
* Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum)
Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbeson-
dere auch in ihrer Eigenschaft als Lebensraum für den Eisvogel, die Nachtigall und den Pirol, in ihren
verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite,
inklusive ihrer Vorwälder-/Gebüsche und Staudenfluren durch
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich
ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjün-
gung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
- Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession,
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson-
dere von Höhlen- und Altbäumen,
- Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen,
- Erhaltung/ Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse,
- Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen.
* Moorwälder (91D0)
Erhaltung und Entwicklung von Moorwäldern mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen
Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer
Vorwaldstadien durch
- Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasser-, Nährstoffhaushalts und Boden-
wasserchemismus,
- Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen,
- Förderung natürlicher Prozesse, insbesondere natürlicher Verjüngungs- und Zerfallsprozesse boden-
ständiger Baumarten sowie natürlicher Sukzessionsentwicklungen zu Waldgesell-schaften natürlicher Artenzusammensetzung,
- Nutzungsaufgabe wegen der Empfindlichkeit der Standorte.
Hainsimsen-Buchenwald (9110)
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Eichen-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbeson-
dere auch in ihrer Eigenschaft als Lebensraum für den Schwarzspecht, in ihren verschiedenen Entwicklungs-
stufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch-
und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die
natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse
Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson-
dere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
- Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen,
- Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen
Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v. a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen
oder Bachläufen).
Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)
Erhaltung und Entwicklung naturnaher alter bodensaurer Eichenwälder mit ihrer typischen Fauna und
Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen
Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Waldränder durch
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich
ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjün-
gung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson-
dere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
- Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen,
Vermehrung der bodensauren Eichenwälder durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen
bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten,
- angemessene Bewirtschaftung zur Erhaltung eines Bestockungsanteils von mindestens 50 % Stiel-
oder Traubeneiche auf Flächen mit konkurrierender Buche.
Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebens-
räume
- Eisvogel
- Schwarzspecht.
Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender wild-
lebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie
- Eisvogel
- Schwarzspecht.
Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen
folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie
- Teichrohrsänger
- Nachtigall
- Pirol.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_II_4_Wassenberger_Riedelland_West_1Aenderung_2016.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_II_4_Wassenberger_Riedelland_Ost_1Aenderung_2016.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2004_HS-004.PDF

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1985, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1985-12-16)
Amtsblatt alt (2004-04-11)
LP Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung (2016-05-14)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juli 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Heinsberg Gemeinde(n): Wassenberg


öffentlicher Report generiert:20250306      domainobjectid: 3886866     Edate: 20160803