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LINFOS-Kennung: HER-002 Schutzziel: Schutzzweck: Die Schutzausweisung des ca. 39,2 ha großen Gebietes erfolgt gemäß § 20 a) und c) des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) Nordrhein-Westfalen, insbesondere - zum Erhalt und zur Entwicklung der Quellbereiche und der Bachläufe des Roßbaches und des Hemker Baches und ihrer Auen; - zur Erhaltung und Wiederherstellung der verschiedenen Feuchtbiotope, wie Röhrichte und Hochstaudenfluren, - zum Erhalt und zur Entwicklung der Lebensstätten zahlreicher, zum Teil gefährdeter Amphibien-, Insekten- und Vogelarten, - wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Raumes, - zum Erhalt von Böden, die im Hinblick auf ihre Regelungs- und Pufferfunktion bzw. ihre natürliche Bodenfruchtbarkeit in erhöhtem Maße schutzwürdig sind, - zum Erhalt des landesweit bedeutenden Geotopes "Quelle südlich des Wendehammers Kray" Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Herne_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Herne_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1994, Inkraft: 2011, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Herne (2011-04-21)( Bem.: 20 Aenderung) LP Herne alt (1994-11-27) LP Herne alt (1997-01-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Stadt Herne uebernommen. (Dig. Oktober 2016). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreisfreie Stadt: Herne öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4011214 Edate: 20161107 |