Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: HER-002
Gebietsname: NSG Langeloh

Digitalisierte Fläche: 39.1687 ha     offizielle Fläche: 40.2000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Schutzzweck:
Die Schutzausweisung des ca. 39,2 ha großen Gebietes erfolgt gemäß § 20 a) und c) des Gesetzes
zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG)
Nordrhein-Westfalen, insbesondere

- zum Erhalt und zur Entwicklung der Quellbereiche und der Bachläufe des Roßbaches und des
Hemker Baches und ihrer Auen;

- zur Erhaltung und Wiederherstellung der verschiedenen Feuchtbiotope, wie Röhrichte und
Hochstaudenfluren,

- zum Erhalt und zur Entwicklung der Lebensstätten zahlreicher, zum Teil gefährdeter Amphibien-,
Insekten- und Vogelarten,

- wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Raumes,

- zum Erhalt von Böden, die im Hinblick auf ihre Regelungs- und Pufferfunktion bzw. ihre natürliche
Bodenfruchtbarkeit in erhöhtem Maße schutzwürdig sind,

- zum Erhalt des landesweit bedeutenden Geotopes "Quelle südlich des Wendehammers Kray"

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Herne_Karte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Herne_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1994, Inkraft: 2011, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Herne (2011-04-21)( Bem.: 20 Aenderung)
LP Herne alt (1994-11-27)
LP Herne alt (1997-01-11)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Stadt Herne uebernommen. (Dig. Oktober 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreisfreie Stadt: Herne

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4011214     Edate: 20161107