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LINFOS-Kennung: HAM-016 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß §§ 20, 34 Abs. 1 und 48 c LG NRW, insbesondere - zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die im Standarddatenbogen zur Gebietsnummer DE 4313-301 aufgeführt sind und Bestandteil der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) 92/43/EWG sind. Im Geltungsbereich handelt es sich um folgende Biotope gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (Code 9160); - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, altersheterogener Waldbestände aus bodenständigen Baumarten; - zur Erhaltung von Altholzbeständen und stehendem Totholz als Lebensstätte z.B. für Höhlenbrüter (Fledermäuse) und xylobionte Käfer; - zur Erhaltung und Förderung von besonders geschützten Pflanzenarten; - zur Erhaltung und Pflege des kulturhistorisch bedeutsamen Mittelwaldbestandes; - zur Entwicklung und Pflege von Lebensräumen für Tagfalter.Schutzziel: - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen- Hainbuchenwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch - Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung von Nebenbaumarten. - Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen als Lebensraum für den Mittelspecht, Wespenbussard, verschiedene Fledermausarten u.a. - Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. - Ggf. Wiederherstellung der natürlichen Standortverhältnisse (Wiedervernässung). - Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Kleinstandorten wie Quellen und anderen unter § 62 LG fallenden Biotopen. - Erhaltung und Förderung von nach § 62 LG NRW geschützten Biotopen (§62-Biotope) Das langfristige Ziel für die Waldflächen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den für die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten. Dazu gehört auch die Überführung der Altersklassenbestände in naturnahe Laubwälder mit einem Mosaik der standörtlichen Variationen und der verschiedenen Bestandsstufen einschließlich der Alt- und Totholzphase. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hamm-Ost_Text_3. Aenderung.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hamm-Ost_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1995, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Hamm-Ost (2004-09-18)( Bem.: (3 Aenderung)) LP Hamm-Ost alt (1995-06-19) LP Hamm-Ost alt (1997-06-21) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Januar 2015). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreisfreie Stadt: Hamm öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3114534 Edate: 20150116 |