Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: HAM-016
Gebietsname: NSG Geithewald

Digitalisierte Fläche: 118.5851 ha     offizielle Fläche: 118.6000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß §§ 20, 34 Abs. 1 und 48 c
LG NRW, insbesondere
- zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Biotopen und
Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die im
Standarddatenbogen zur Gebietsnummer DE 4313-301 aufgeführt sind und
Bestandteil der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL)
92/43/EWG sind. Im Geltungsbereich handelt es sich um folgende Biotope
gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (Code 9160);
- zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, altersheterogener Waldbestände
aus bodenständigen Baumarten;
- zur Erhaltung von Altholzbeständen und stehendem Totholz als Lebensstätte
z.B. für Höhlenbrüter (Fledermäuse) und xylobionte Käfer;
- zur Erhaltung und Förderung von besonders geschützten Pflanzenarten;
- zur Erhaltung und Pflege des kulturhistorisch bedeutsamen
Mittelwaldbestandes;
- zur Entwicklung und Pflege von Lebensräumen für Tagfalter.Schutzziel:
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-
Hainbuchenwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen
und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer
Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch
- Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung
unter Ausnutzung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen
Waldgesellschaft und Förderung von Nebenbaumarten.
- Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem
dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz,
insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen als Lebensraum für den
Mittelspecht, Wespenbussard, verschiedene Fledermausarten u.a.
- Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter
Tier- und Pflanzenarten.
- Ggf. Wiederherstellung der natürlichen Standortverhältnisse
(Wiedervernässung).
- Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Kleinstandorten wie
Quellen und anderen unter § 62 LG fallenden Biotopen.
- Erhaltung und Förderung von nach § 62 LG NRW geschützten Biotopen
(§62-Biotope)
Das langfristige Ziel für die Waldflächen ist die Entwicklung eines
Laubwaldgebietes mit den für die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen
Arten. Dazu gehört auch die Überführung der Altersklassenbestände in naturnahe
Laubwälder mit einem Mosaik der standörtlichen Variationen und der
verschiedenen Bestandsstufen einschließlich der Alt- und Totholzphase.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hamm-Ost_Text_3. Aenderung.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hamm-Ost_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1995, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Hamm-Ost (2004-09-18)( Bem.: (3 Aenderung))
LP Hamm-Ost alt (1995-06-19)
LP Hamm-Ost alt (1997-06-21)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Januar 2015).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreisfreie Stadt: Hamm

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3114534     Edate: 20150116