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LINFOS-Kennung: HAM-008 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß §§ 20, 34 Abs. 1 und 48 c LG NRW, insbesondere - zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die im Standarddatenbogen zur Gebietsnummer DE 4213-301 aufgeführt sind und Bestandteil der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG sind. Im Geltungsbereich handelt es sich um folgende Biotope gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Code 3260) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (Code 3150) - zur Wiederherstellung einer naturnahen Flussaue der Lippe;Erläuterungen: Die Form der ursprünglich natürlichen Flussaue ist ein Auwald, der auch kleinflächig von Röhrichten, Brachen und Kleingewässern durchzogen ist. zur Förderung der Überschwemmungsdynamik der Lippe und deren Nebengewässern in diesem Teilabschnitt; zum Schutz von z.T. vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für Rohrsänger, Wasservögel, Amphibien und Libellen sowie Fledermäuse; zur Erhaltung und Förderung der Röhrichte und Wasservegetation. Schutzziel: Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem Leitbild des Fließgewässertyps, in seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf; - möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen; - Vermeidung von Trittschäden, Regelung von (Freizeit-)Nutzungen; - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen. - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Seen und Altarme sowie der gewässergebundenen Vogelarten/Wasserfledermaus durch - Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe; - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen; - Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewässers auf ein naturverträgliches Maß; - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts. - Erhaltung und Förderung von nach § 62 LG NRW geschützten Biotopen (§ 62- Biotope) insbesondere Stillgewässer, Nass- und Feuchtgrünländer, Röhrichte, Bruch- und Sumpfwälder. Das langfristige Ziel für das Gebiet ist die Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Auenlandschaft eines Tieflandflusses, mit Grünland, Auenwald und naturnahen Kleingewässern. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hamm-Ost_Text_1. Aenderung.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hamm-Ost_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1995, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Hamm-Ost (2004-03-06)( Bem.: (1 Aenderung)) LP Hamm-Ost alt (1995-06-19) LP Hamm-Ost alt (1997-06-21) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Januar 2015). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreisfreie Stadt: Hamm öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3114526 Edate: 20150116 |