Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: HAM-006
Gebietsname: NSG Tibaum

Digitalisierte Fläche: 84.8594 ha     offizielle Fläche: 99.2000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 und 48 c LG NRW,
insbesondere

- Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Biotopen und Vorkommen der
wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die im Standarddatenbogen zur Gebietsnummer
DE-4312-301 aufgefuehrt sind und Bestandteil der Anhaenge I und II der FFH-Richtlinie
92/43/EWG sind. Im Geltungsbereich handelt es sich um folgende Biotope gemaess
Anhang I der FFH-Richtlinie:

- Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (Code 3150),
- Hartholz-Auenwaelder (Code 91F0),

- Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Altwaessern mit ihrer Roehricht-, Schwimmblatt
und Unterwasservegetation, Schilf-Roehrichten und Grossseggenrieden,
- Zur Erhaltung und Foerderung als Brut-, Nahrungs- und / oder Rastbiotop zahlreicher
Vogelarten, insbesondere der in den Standarddatenbogen zu den Gebietsnummern
DE-4312-301 und DE-4314-302 aufgefuehrten Arten,
- Zur Erhaltung und Foerderung des Bestandes an Kleinfischen,
- Zur Erhaltung zahlreicher auentypischer Komplexe und Strukturen zum Schutz, zur
Erhaltung und Foerderung von seltenen und gefaehrdeten Tier- und Pflanzenarten,
insbesondere zahlreicher Amphibien-, Libellen- und Tagfalterarten,
- Zur Erhaltung der noch vorhandenen Reliefstrukturen in der Lippeaue,
- Zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Kulturform der Lippeaue,
- Zur Wiederherstellung einer urspruenglichen Flussaue unter Erhaltung und Foerderung
der Ueberschwemmungsdynamik der Lippe und deren Nebengewaesser insbesondere
wegen der Bedeutung als Lebensraum fuer seltene Fischarten sowie der in den
Standarddatenbogen zu den Gebietsnummern DE-4312-301 und DE-4314-302
aufgefuehrten Arten,
- Zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, altersheterogener Waldbestaende aus
bodenstaendigen Baumarten sowie von Alt- und Totholzbaeumen in ihrer Bedeutung fuer
Fledermausarten und Hoehlenbrueter.
- Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Seen und Altarme sowie der
gewaessergebundenen Vogelarten durch

- Foerderung der Entwicklung einer natuerlichen Verlandungsreihe,
- Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von
Naehrstoffeintraegen,
- Nutzungsverbot bzw. Beschraenkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewaessers auf ein
naturvertraegliches Mass,
- Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und
Naehrstoffhaushalts,

- Erhaltung und Entwicklung der Waelder, insbesondere der Hartholz-Auenwaelder, mit ihrer
typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in
ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und
Staudenfluren durch naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche
Waldgesellschaft einschliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse
Bestaende und Foerderung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft;
- Vermehrung der Hartholzwaelder auf geeigneten Standorten durch natuerliche Sukzession oder
ggfs.Initialpflanzung von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaft,
- Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Hoehlen- und Altbaeumen,
- Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser - und/oder Ueberflutungsverhaelt-
nisse,
- Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoffein-
traegen.

Erhaltung und Foerderung der Kammmolch-Population durch:

- Erhaltung und Entwicklung ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensraeume insbesondere
der sonnenexponierten, tiefen, vegetationsreichen, permanenten oder spaet austrocknenden
Laichgewaesser, der umgebenden Gruenlandflaechen mit eingestreuten Hecken und Gehoelzen
als Sommerlebensraum sowie angrenzender Waldflaechen mit Stubben als Winterquartier,
- Vermeidung von Strukturveraenderungen im Gesamthabitat (keine Rodung von Gehoelzen und
Stubben) sowie Erhaltung oder Foerderung einer extensiven Gruenlandnutzung,
- Erhalt und Entwicklung von Wanderstrukturen mit Verbindung zu den Laichgewaessern wie Wald-
saeume und andere bandfoermige Biotoptypen (Raine, Graeben, Hecken).

Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers
mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessge-
waessertyps durch:

- Erhaltung und Wiederherstellung einer moeglichst unbeeintraechtigten Fliessgewaesserdynamik,
- Erhaltung und Entwicklung der Durchgaengigkeit des Fliessgewaessers für seine typische Fauna
im gesamten Verlauf,
- Moeglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualitaet beeintraechtigenden direkten und
diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen,
- Vermeidung von Trittschaeden, ggf. Regelung von (Freizeit-)Nutzungen,
- Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rueckbau von
Uferbefestigungen,
- Erhaltung und Foerderung von nach Paragraph 62 LG NRW geschuetzten Biotopen (§ 62-Biotope)
insbesondere Nass- und Feuchtgruenlaender, Roehrichte, Bruch- und Sumpfwaelder,
- Erhaltung und Foerderung von Fledermausarten.

Das Ziel fuer das Gebiet ist die Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Auenlandschaft,
mit Gruenland, Auenwald und naturnahen Kleingewaessern, die Renaturierung der Lippe und
der Wasserverhaeltnisse in der Aue sowie die Entwicklung der Waldbestandteile mit den fuer
die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hamm-West_Text_4. Aenderung.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hamm-West_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2003, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Hamm-West (2003-10-23)( Bem.: (4.Aenderung))
LP Hamm-West alt (1989-09-29)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Januar 2015).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreisfreie Stadt: Hamm

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3114524     Edate: 20150116