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LINFOS-Kennung: HAM-005 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß §§ 20, 34 Abs. 1 und 48 c LG NW, insbesondere - zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die im Standarddatenbogen zur Gebietsnummer DE 4212-301 aufgeführt sind und Bestandteil der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG sind. Im Geltungsbereich handelt es sich um folgende Biotope gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: · Waldmeister-Buchenwald (Code 9130) · Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (Code 9160); - zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung überregional bedeutsamer Biotope seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen Waldkomplexes und der damit verbundenen besonderen Erholungs- u. Immissionsschutzfunktion in einer ansonsten waldarmen Landschaft; - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, altersheterogener Waldbestände aus boden- ständigen Baumarten; - zur Erhaltung von Altholzbeständen und stehendem Totholz als Lebensstätte z.B. für Höhlenbrüter und xylobionte Käfer; - zur Erhaltung und Förderung von naturnahen Still- und Fließgewässern. Schutzziel: - Erhaltung und Entwicklung der Wälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft; · Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Tot- holz, insbesondere von Höhlen- und Altbäumen als Lebensraum für den Schwarzspecht und Mittelspecht, verschiedene Fledermausarten u.a. Höhlenbrüter; · Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser - und/oder Überflutungs- verhältnisse; · Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nähr- stoffeinträgen. - Erhaltung und Förderung von nach § 62 LG NRW geschützten Biotopen (§ 62-Biotope) Das langfristige Ziel für die Waldflächen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den für die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten. Dazu gehört auch die Überführung der Altersklassenbestände in naturnahe Laubwälder mit einem Mosaik der standörtlichen Variationen und der verschiedenen Bestandsstufen einschließlich der Alt- und Totholzphase. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hamm-West_Text_2. Aenderung.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Hamm-West (2004-03-06)( Bem.: (2 Aenderung)) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Januar 2015). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreisfreie Stadt: Hamm öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3114523 Edate: 20150116 |