Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: HAM-005
Gebietsname: NSG Frielicker Holz

Digitalisierte Fläche: 150.5675 ha     offizielle Fläche: 150.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß §§ 20, 34 Abs. 1 und 48 c LG NW,
insbesondere
- zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Biotopen und Vorkommen der
wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die im Standarddatenbogen zur Gebietsnummer
DE 4212-301 aufgeführt sind und Bestandteil der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie
92/43/EWG sind. Im Geltungsbereich handelt es sich um folgende Biotope gemäß Anhang
I der FFH-Richtlinie:
· Waldmeister-Buchenwald (Code 9130)
· Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (Code 9160);
- zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung überregional bedeutsamer Biotope
seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb
eines großflächigen Waldkomplexes und der damit verbundenen besonderen Erholungs-
u. Immissionsschutzfunktion in einer ansonsten waldarmen Landschaft;
- zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, altersheterogener Waldbestände aus boden-
ständigen Baumarten;
- zur Erhaltung von Altholzbeständen und stehendem Totholz als Lebensstätte z.B. für
Höhlenbrüter und xylobionte Käfer;
- zur Erhaltung und Förderung von naturnahen Still- und Fließgewässern.

Schutzziel:

- Erhaltung und Entwicklung der Wälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren
verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen
Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch naturnahe
Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich
ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung
der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft;
· Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Tot-
holz, insbesondere von Höhlen- und Altbäumen als Lebensraum für den Schwarzspecht
und Mittelspecht, verschiedene Fledermausarten u.a. Höhlenbrüter;
· Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser - und/oder Überflutungs-
verhältnisse;
· Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nähr-
stoffeinträgen.
- Erhaltung und Förderung von nach § 62 LG NRW geschützten Biotopen (§ 62-Biotope)
Das langfristige Ziel für die Waldflächen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit
den für die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten. Dazu gehört auch die
Überführung der Altersklassenbestände in naturnahe Laubwälder mit einem Mosaik der
standörtlichen Variationen und der verschiedenen Bestandsstufen einschließlich der Alt-
und Totholzphase.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hamm-West_Text_2. Aenderung.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Hamm-West (2004-03-06)( Bem.: (2 Aenderung))

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Januar 2015).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreisfreie Stadt: Hamm

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3114523     Edate: 20150116