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LINFOS-Kennung: HAM-004 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß §§ 20 und 48c LG NRW, insbeson- dere - zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die im Standarddatenbogen zur Gebietsnummer DE 4312-301 aufgeführt sind und Bestandteil der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG sind. Im Geltungsbereich handelt es sich um folgende Biotope gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (Code 3150); - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Altwässer mit ihrer Röhricht-, Schwimmblatt- und Unterwasservegetation, Schilf-Röhrichten und Großseggenrieden; - zur Erhaltung und Förderung als Brut-, Nahrungs- und / oder Rastbiotop zahlreicher Vogelarten, insbesondere der im Standarddatenbogen zur Gebietsnummer DE 4312-301 aufgeführten Arten; - zur Erhaltung und Förderung des Bestandes an Kleinfischen; - zur Erhaltung zahlreicher auentypischer Komplexe und Strukturen, zum Schutz, zur Erhaltung und Förderung von seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, insbeson- dere zahlreicher Amphibien-, Libellen- und Tagfalterarten; - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, altersheterogener Waldbestände aus Bodenständigen Baumarten sowie von Alt- und Totholzbäumen in ihrer Bedeutung für Fledermausarten und Höhlenbrüter. Schutzziel: - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Seen und Altarme sowie der gewässergebundenen Vogelarten durch - Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe; - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nähr- stoffeinträgen; - Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewässers auf ein natur- verträgliches Maß, - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts. - Erhaltung und Förderung der Kammmolch-Population durch - Erhaltung und Entwicklung ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensräume insbeson- dere der sonnenexponierten, tiefen, vegetationsreichen, permanenten oder spät austrok- knenden Laichgewässer, der umgebenden Grünlandflächen mit eingestreuten Hecken und Gehölzen als Sommerlebensraum sowie angrenzender Waldflächen mit Stubben als Winterquartier; - Vermeidung von Strukturveränderungen im Gesamthabitat (keine Rodung von Gehölzen und Stubben) sowie Erhaltung oder Förderung einer extensiven Grünlandnutzung; - Erhalt und Entwicklung von Wanderstrukturen mit Verbindung zu den Laichgewässern wie Waldsäume und andere bandförmige Biotoptypen (Raine, Gräben, Hecken). - Erhaltung und Förderung von nach § 62 LG NRW geschützten Biotopen (§ 62-Biotope) insbesondere Nass- und Feuchtgrünländer, Röhrichte, Bruch- und Sumpfwälder; Das langfristige Ziel für das Gebiet ist die Erhaltung und die Optimierung der Altarme und Seen mit ihrer ausgeprägten Verlandungsvegetation sowie die Entwicklung der Waldbe- standteile mit den für die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hamm-West_Text_4. Aenderung.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hamm-West_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2003, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Hamm-West (2003-10-23)( Bem.: (4 Aenderung)) LP Hamm-West alt (1989-09-29) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Januar 2015). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreisfreie Stadt: Hamm öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3114522 Edate: 20150116 |