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LINFOS-Kennung: HA-015 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a), b) und c) LG: 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen- und wildlebender Tierarten des Henkhauser- und Hasselbachtals. Der Schutzzweck ist insbesondere: a) Erhalt und Entwicklung der Bachauenwälder mit ihren charakteristischen Pflanzenarten. Erläuterungen: Charakteristische Pflanzenarten sind z.B.: Nelkenwurz, Winkelsegge, Riesenschachtelhalm, Pfennigkraut. b) Erhalt und Förderung der typischen Lebensgemeinschaften der Mittelgebirgsbäche. Erläuterungen: Charakteristische Tierarten sind z.B.: Wasseramsel, Schafstelze, Bachforelle, Feuersalamander, Flußnapf- schnecke, Larven verschiedener Insekten, z.B. von Steinfliegen, Eintagsfliegen und Köcherfliegen. c) Erhalt und Entwicklung uferbegleitender oder feuchtigkeitsliebender Krautfluren oder feuchtigkeitsliebender Grünlandgesellschaften mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Charakteristische Pflanzenarten sind z.B.: Mädesüß, Baldrian, Blutweiderich, Kukkucks-Lichtnelke, Kohldistel, Sauerampfer. Charakteristische Tierarten sind z.B.: Sumpfrohrsänger, Dorngrasmücke, Strauchschrecke, Grünes Heupferd. d) Erhalt und Förderung der von einer extensiven Nutzung abhängigen Wald- und Hangwiesen mit ihren spezifischen Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Spezifische Pflanzenarten sind z.B.: Heil-Ziest, Wiesen-Kümmel, Schlüsselblume, Ruchgras, Rauher Löwenzahn. Spezifische Tierarten sind z.B.: Brauner Grashüpfer, verschiedene Schmetterlingsarten. e) Erhalt und Entwicklung der seltenen und wertvollen Eichen- und Buchenhochwälder mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Charakteristische und seltene Pflanzenarten sind z.B.: Perlgras, Waldveilchen, Aronstab, Vogelnestwurz. Charakteristische und seltene Tierarten sind z.B.: Schwarzspecht, Grünspecht, Habicht, Waldkauz, Nagelfleck. f) Erhalt der ehemaligen Schieferbrüche und Felswände mit ihren charakteristischen Farn- und Blütenpflanzen. 2. wegen der internationalen Bedeutung eines geologischen Aufschlusses im Hasselbachtal aus wissen- schaftlichen und erdgeschichtlichen Gründen (Richtprofil der Devon-Karbon-Grenze). 3. wegen der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des ausgedehnten Bachauenwaldes mit angrenzenden Laubwäldern. Erläuterungen: Das Henkhauser- und Hasselbachtal gehört mit seiner Vielzahl an bemerkenswerten oder bedrohten Pflanzen- und Tierarten zu den regional bedeutenden Talräumen und das Bachsystem selbst zu den wenigen naturnah erhaltenen Bachläufen dieser Region. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hagen_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1992, Inkraft: 1994, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Hagen (1994-09-10) LP Hagen alt (1992-01-27) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreisfreie Stadt: Hagen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4131738 Edate: 20170413 |