Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: GT-003
Gebietsname: NSG Grasmeerwiesen

Digitalisierte Fläche: 131.5656 ha     offizielle Fläche: 135.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen seltener
und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere
zur Erhaltung eines zusammenhängenden offenen, teilweise extensiv genutzten Grünlandbereiches und
der schützenswerten Elemente der Kulturlandschaft wie Kopfbäume und Hecken, Kleingewässer und
Blänken sowie der Fließgewässer mit ihren Ufergehölzen. Der von unterschiedlichen Vernässungsgraden
geprägte Grünlandbereich hat besondere vegetationskundliche sowie Bedeutung als Brut-, Nahrungs-,
Rast- und Lebensraum für eine Vielzahl seltener und gefährdeter Vogelarten, insbesondere für Wat- und
Wiesenvögel (Limikolen) sowie für Amphibien, Libellen und Heuschrecken;

b) aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen,
insbesondere zur Erhaltung und Förderung von Pflanzengesellschaften des extensiv genutzten Feucht-
grünlandes auf feuchten Talsandböden und zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden, die zum Teil mit
einem hohen Biotopentwicklungspotenzial ausgestattet sind (Moorböden);

c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit eines großen zusammen-
hängenden Feuchtwiesengebietes;

d) zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens-
räume und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4
Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhal-
tung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie,
ABl. L206 vom 22. Juli 1992, S. 7). Hierbei handelt es sich insbesondere um den folgenden für die Meldung des FFHGebietes "Sennebäche" (DE-4117-301) ausschlaggebenden natürlichen Lebensraum von gemeinschaft-
lichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
sowie um die folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie:
- Groppe (Cottus gobio)
- Bachneunauge (Lampetra planeri)
Des Weiteren hat das FFH-Gebiet Bedeutung für folgende Vogelart von gemeinschaftlichem Interesse, auf die
sich der Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November
2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) (ABI. L20 vom 26. Januar 2010,
S. 7) bezieht:
- Eisvogel (Alcedo atthis).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_DT_2012_GT-003.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1989, Inkraft: 2012, außerkraft: 2032

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2012-10-29)
Amtsblatt alt (1989-02-13)
Amtsblatt alt (1992-03-16)
Amtsblatt alt (1992-11-30)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Januar 2013).


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Gütersloh Gemeinde(n): Verl


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922098     Edate: 20140304