Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: GM-055
Gebietsname: NSG Gruenlandkomplex westlich Loeffelsterz

Digitalisierte Fläche: 9.7323 ha     offizielle Fläche: 9.7000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Schutzausweisung erfolgt
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung artenreicher Borstgrasrasen sowie von mit
Gehölzstrukturen durchsetzten Magerwiesen und -weiden mit ihrer charakteristischen Vegetation
und Fauna unter Einbeziehung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen.
Das Naturschutzgebiet N 9"Grünlandkomplex westlich Löffelsterz" beinhaltet Lebensräume, die im
Sinne des europaweiten Schutzgebietssystems Natura 2000 nach der Richtlinie 92/43/EWG zu
schützen sind.
Zone I
Die Größe der Zone I des Naturschutzgebietes beträgt 3,7 ha .
Die Zone I des Naturschutzgebietes beinhaltet das Schutzgebiet DE-5011-301 nach den Bestimmungen
der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), welches Bestandteil des europäischen kohären-
ten Netzes von besonderen Schutzgebieten (Natura 2000) ist.
Vorrangige Schutzzwecke und Schutzziele für die Zone I des Gebietes mit der Nummer 2.1-9 gemäß § 48c LG
und EU-Richtlinie 92/43/EWG:
a) Schutzgegenstand
Für die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensräume gemäß Standarddatenbogen,
die zu erhalten sind:
- Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, Prioritärer Lebensraum)
b) Schutzziele für die unter a) genannten Lebensraumtypen Erhalt und Entwicklung artenreicher Borstgrasrasen
mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch
- extensive Beweidung oder Mahd ohne Düngung und Kalkung, ggf.
Vegetationskontrolle
- Wiederherstellung von Borstgrasrasen auf geeigneten Standorten
- Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen
- Vollständiger Verzicht auf Düngung und Kalkung.
In dem genannten Lebensraum"Borstgrasrasen" sind u. a. folgende charakteristische Pflanzen- und Tierarten
nachgewiesen:
- Borstgras (Nardus stricta)
- Arnika (Arnica montana)
- Geöhrtes Habichtskraut (Hieracium lactucella)
- Wald-Läusekraut (Pedicularis sylvatica)
- Großes Ochsenauge (Maniola jurtina)
- Kleines Wiesenvögelchen (Coenonympha pamphilus)
- Baumpieper (Anthus trivialis)

Zone II
Zur Zone II des Naturschutzgebietes gehören mit Gebüschen durchsetzte Wiesen und -weiden in teils
nährstoffarmer Ausprägung, die zu erhalten und zu entwickeln sind. Sie dienen zugleich als Umgebungs-
schutz für die ökologisch besonders wertvollen Flächen der Zone I.
Die Größe der Zone II beträgt 6,0 ha

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/_lp wiehltalsperre_text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp10_gm_anlagekarte_satzung.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp10_gm_karte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2014, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Wiehltalsperre (2014-09-13)
Amtsblatt alt (2004-07-19)
Amtsblatt alt (2003-07-31)( Bem.: Ord.VO)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. 11. 2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2015).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Oberbergischer Kreis Gemeinde(n): Reichshof


öffentlicher Report generiert:20260128      domainobjectid: 3265243     Edate: 20150616