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LINFOS-Kennung: GM-055 Schutzziel: Die Schutzausweisung erfolgt - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung artenreicher Borstgrasrasen sowie von mit Gehölzstrukturen durchsetzten Magerwiesen und -weiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna unter Einbeziehung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen. Das Naturschutzgebiet N 9"Grünlandkomplex westlich Löffelsterz" beinhaltet Lebensräume, die im Sinne des europaweiten Schutzgebietssystems Natura 2000 nach der Richtlinie 92/43/EWG zu schützen sind. Zone I Die Größe der Zone I des Naturschutzgebietes beträgt 3,7 ha . Die Zone I des Naturschutzgebietes beinhaltet das Schutzgebiet DE-5011-301 nach den Bestimmungen der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), welches Bestandteil des europäischen kohären- ten Netzes von besonderen Schutzgebieten (Natura 2000) ist. Vorrangige Schutzzwecke und Schutzziele für die Zone I des Gebietes mit der Nummer 2.1-9 gemäß § 48c LG und EU-Richtlinie 92/43/EWG: a) Schutzgegenstand Für die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensräume gemäß Standarddatenbogen, die zu erhalten sind: - Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, Prioritärer Lebensraum) b) Schutzziele für die unter a) genannten Lebensraumtypen Erhalt und Entwicklung artenreicher Borstgrasrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung oder Mahd ohne Düngung und Kalkung, ggf. Vegetationskontrolle - Wiederherstellung von Borstgrasrasen auf geeigneten Standorten - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen - Vollständiger Verzicht auf Düngung und Kalkung. In dem genannten Lebensraum"Borstgrasrasen" sind u. a. folgende charakteristische Pflanzen- und Tierarten nachgewiesen: - Borstgras (Nardus stricta) - Arnika (Arnica montana) - Geöhrtes Habichtskraut (Hieracium lactucella) - Wald-Läusekraut (Pedicularis sylvatica) - Großes Ochsenauge (Maniola jurtina) - Kleines Wiesenvögelchen (Coenonympha pamphilus) - Baumpieper (Anthus trivialis) Zone II Zur Zone II des Naturschutzgebietes gehören mit Gebüschen durchsetzte Wiesen und -weiden in teils nährstoffarmer Ausprägung, die zu erhalten und zu entwickeln sind. Sie dienen zugleich als Umgebungs- schutz für die ökologisch besonders wertvollen Flächen der Zone I. Die Größe der Zone II beträgt 6,0 ha Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/_lp wiehltalsperre_text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp10_gm_anlagekarte_satzung.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp10_gm_karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2014, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Wiehltalsperre (2014-09-13) Amtsblatt alt (2004-07-19) Amtsblatt alt (2003-07-31)( Bem.: Ord.VO) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. 11. 2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2015). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Oberbergischer Kreis Gemeinde(n): Reichshof öffentlicher Report generiert:20260128 domainobjectid: 3265243 Edate: 20150616 |