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LINFOS-Kennung: GM-044 Schutzziel: Allgemeine Schutzzweck gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG: a)Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten b)wissenschaftliche, naturgeschichtliche, oder landeskundliche Gründe c)Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit Die Schutzausweisung erfolgt für die größere Teilfläche - zur Erhaltung und Entwicklung eines gut ausgebildeten Wacholderbestandes auf der westlichen Flanke einer Bergkuppe. Neben hochwüchsigen Wacholderbeständen sind verschiedene Stadien einer Heidevegetation als Offenlandbereiche in einer durch Wald geprägten Landschaft von beson- derer Bedeutung für den Biotopverbund. Für die kleinere Teilfläche östlich Wildberg erfolgt die Schutzausweisung - zum Erhalt und zur Optimierung einer Wacholderheide mit einzelnen Kratteichen. Das Naturschutzgebiet beinhaltet das Schutzgebiet DE-5012-301 nach den Bestimmungen der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), welches Bestandteil des europäischen kohärenten Netzes von besonderen Schutzgebieten (Natura 2000) ist. Das Naturschutzgebiet N 15 "Wacholdergebiet Wildberg" beinhaltet Lebensräume, die im Sinne des europaweiten Schutzgebietssystems Natura 2000 nach der Richtlinie 92/43/EWG zu schützen sind. Vorrangige Schutzzwecke und Schutzziele für das Gebiet mit der Nummer 2.1-15 gemäß § 48c LG und EU-Richtlinie 92/43/EWG: a) Schutzgegenstand Für die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensräume gemäß Standarddaten- bogen, die zu erhalten sind: - Trockene Heidegebiete (4030) - Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden (5130) In den genannten Lebensräumen 4030 und 5130 sind u. a. folgende charakteristische Pflanzen- und Tierarten nachgewiesen: - Wacholder (Juniperus communis) - Borstgras (Nardus stricta) - Grauer Wacholder-Nadelholzspanner (Thera juniperata) - Klappergrasmücke (Sylvia curruca) - Schlingnatter (Coronella austriaca) b) Schutzziele für die unter a) genannten Lebensraumtypen Erhalt und Pflege der vorhandenen Wacholderbestände und Heidevegetation durch - extensive Beweidung (Wanderschafbeweidung) - Entkusselung und Ausdünnung der Wacholderbüsche zur besseren Belüftung des Gebietes und zur Förderung der offenen Heidevegetation - Entfernung der Fichtenbestände. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/_lp wiehltalsperre_text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp10_gm_anlagekarte_satzung.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp10_gm_karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1994, Inkraft: 2014, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Wiehltalsperre (2014-09-13) Amtsblatt alt (2005-06-20) Amtsblatt alt (1994-02-07) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. 11. 2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2015). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Oberbergischer Kreis Gemeinde(n): Reichshof öffentlicher Report generiert:20260128 domainobjectid: 3265242 Edate: 20150616 |