Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: GM-027
Gebietsname: NSG Galgenberg

Digitalisierte Fläche: 73.2382 ha     offizielle Fläche: 73.3000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Zone I Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzen-
arten die an verschiedenen Stadien der Waldsukzession gebunden sind und durch die alt hergebrachte
regionaltypische und einzigartige Nutzung als großflächiger Niederwald entstanden sind
ZoneII Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von Laubwaldlebensräumen durch Rück-
führung der Bestände in eine niederwaldartige Nutzung nach vorheriger Prüfung der Regenerationsfähigkeit.
a) Schutzgegenstand
aa) Für die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensräume und Arten gemäß
Standarddatenbogen, die zu erhalten sind
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)
- Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum)
- Großes Mausohr (Myotis myotis)
- Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini)
- Groppe (Cottus gobio)
- Haselhuhn (Bonasa bonasia)
- Schwarzspecht (Dryocopus martius)
ab) Weitere bedeutende Lebensraumtypen und Arten, die nach der Richtlinie 92/43/EWG zu schützen sind
- Trockene Heidegebiete (4030)
- Haselmaus (Muscardinius avellanarius)
- Wasserfledermaus (Myotis daubentoni)
- Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
- Abendsegler (Nyctalus noctula)
- Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
b) Schutzziele für die unter aa) genannten Lebensraumtypen und Arten
ba) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner
typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewässertyps und in seiner
kulturlandschaftlichen Prägung durch
- Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik
- Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna
im gesamten Verlauf
- Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen
- Vermeidung von Trittschäden
- Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen
bb) Erhaltung und Entwicklung großflächig zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buche wälder mit ihrer
typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen
typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch
naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Neben-
baumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der
natürlichen Waldgesellschaft
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere
von Großhöhlen und Uraltbäumen
- Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen
- Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen
bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen)
- Förderung natürlicher Prozesse, insbesondere natürlicher Verjüngungs- und Zerfallprozesse bodenständiger
Baumarten sowie natürlicher Sukzessionsentwicklungen zu Waldgesellschaften natürlicher Artenzusammensetzung - Nutzungsaufgabe wegen der Empfindlichkeit der Standorte
- Verbot von Kalkung bc) Erhaltung und Entwicklung der Moorwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in
ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive
ihrer Vorwaldstadien durch
- Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushalts und des Bodenwasserchemismus
- Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen,
Verbot der Einleitung nährstoffreichen Wassers
bd) Schutzziele / Maßnahmen für alle Fledermausarten durch Erhalt und Förderung der Wochenstuben
und Jagdgebiete sowie der unterirdischen Winter- und Zwischenquartiere sind im einzelnen:
- Erhalt von Waldbereichen mit Wochenstuben-Kolonien, insbesondere Erhalt nachgewiesener, aktuell genutzter Quartierbäume mit Baumhöhlen bzw. Nistkästen sowie weiterer vorhandener Höhlenbäume durch
- Erhalt geeigneter älterer Bäume (insbesondere Buchen und Eichen) über das Umtriebsalter hinaus
- Erhaltung großflächiger zusammenhängender laubholzreicher Waldgebiete unter Förderung des Struktur-
reichtums, der Altersheterogenität sowie des Alt- und Totholzanteils der Waldbestände durch naturnahe Waldbewirtschaftung sowie Erhaltung, Optimierung und Förderung weiterer Teilhabitate wie feuchten
und nassen Waldbereichen, naturnahen Fließ- und Kleingewässern, blütenreichen Wegsäumen, einge-
streuten kleinen Lichtungen und Sukzessionsflächen sowie strukturreichen Waldrändern im Übergang
zum Offenland mit anschließenden Hecken, Baumreihen und Kleingehölzen (Förderung des Insekte-
nbestandes)
- Erhalt und evtl. Ergänzung der Gehölzstrukturen entlang der Flugrouten insbes. der Bechstein fledermäuse,
insbesondere im Offenland (ggf. über die Schaffung von Landschaftselementen nach Artikel 3 (3) und 10
der FFH-Richtlinie außerhalb des Gebietes)
- Erhalt der Ungestörtheit des Fledermausgesamthabitats
- Erhalt der bekannten unterirdischen Quartiere einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse,
ihres Wasserhaushalts und ihrer Zugänglichkeit für Fledermäuse durch
- Erhaltung der Ungestörtheit der Quartiere durch geeigneten Verschluss mit Kontrollmöglichkeit
und Untersagung jeglicher Nutzung und Erschließung
- Erhaltung und Förderung der naturnahen Umgebung der Quartiere, Vermeidung chemischer,
physischer und sonstiger Belastungen und Beeinträchtigungen der unterirdischen Quartiere durch
Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darüber gelegenen oberirdischen Bereichen
be) Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch
- Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholz-
haltiger Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern
bf) Erhaltung und Förderung der Populationen des Haselhuhns und der Haselmaus durch
- Fortführung der Niederwaldbewirtschaftung auf ausgewählten Flächen
bg) Schutzziele/Maßnahmen für den Schwarzspecht entsprechen den unter bb) aufgeführten Grundsätzen
c) Schutzziele für die unter ab) genannten Lebensraumtypen und Arten
ca) Schutzziele/Maßnahmen für die Fledermausarten entsprechen den unter bd) aufgeführten Grundsätzen

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp waldbroel-morsbach_text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp waldbroel-morsbach_text_2.aenderung.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp waldbroel-morsbach_karte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1990, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Waldbroel-Morsbach alt (1990-05-14)
LP Waldbroel-Morsbach alt (1995-04-08)
LP Waldbroel-Morsbach alt (1996-10-05)
LP Waldbroel-Morsbach alt (1992-06-01)
LP Waldbroel-Morsbach (2005-12-19)( Bem.: 2. Aenderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. 11. 2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Juli 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Oberbergischer Kreis Gemeinde(n): Waldbröl


öffentlicher Report generiert:20260128      domainobjectid: 3029150     Edate: 20140714