LINFOS-Kennung: GM-017 Schutzziel: Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Sicherung einer Talaue mit natürlichen und naturnahen Bach-, Auen- und Auenwald-Lebensräumen einschließlich von Roterlen/Baumweiden- Ufergehölzen, Feucht- und Nassweiden, Feuchtwiesen und Bach-Uferstaudenfluren, Bachauskolkungen, Hangquel- lbereichen, Nassrinnen sowie Wiederbesiedlungsbiotopen des ehemaligen Bahndamms. Das Natur- schutzgebiet ist als Teilbereich des Schutzgebietes DE-5110-301 nach den Bestimmungen der Richt- linie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Bestandteil des europäischen kohärenten Netzes von besonderen Schutzgebieten (Natura 2000). a) Schutzgegenstand aa) Für die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensräume und Arten gemäß Standarddatenbogen, die zu erhalten sind - Fließgewässer mit Vegetation des Ranunculion fluitantis (3260) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (9160) - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Biotop) - Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) - Lachs (Salmo salar) - Groppe (Cottus gobio) - Bachneunauge (Lampetra planeri) b) Schutzziele für die unter aa) genannten Lebensraumtypen und Arten ba) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps und in seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf - Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen - Vermeidung von Trittschäden - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefesti- gungen bb) Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstauden- und Waldsäume mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Überflutungsdynamik - im Einzelfall Vegetationskontrolle (z. B. Entfernung von Gehölzen) und Schutz vor Eutrophierung bc) Erhaltung und Entwicklung großflächig zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchen-wälder bzw. Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vo- rwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - aturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes bzw. Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen) bd) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren ver- schiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Vermerung der Erlen- und Eschenwälder - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen und Uraltbäumen - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen be) Erhaltung und Förderung der Teillebensraumqualität für das Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) durch - Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Fließgewässer mit gut überströmten, kiesigen, sandigen Bereichen und Feinsedimentbereichen bf) Erhaltung und Förderung der Teillebensraumqualität für den Lachs durch - Erhaltung und Entwicklung von zur Fortpflanzung und für die Jugendzeit geeigneter, sauerstoffreicher, kühler Fließgewässer mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark turbulent überströmten Gewässerstrecken (Rauschen/ (riffles) und (pools) - Sicherung und Förderung der linearen Durchgängigkeit der Gewässer mit natürlicher Gewässerdynamik und Geschiebetransport - Vermeidung der Verstopfung des Kieslückensystems durch Feinsedimente - Senkung eutrophierender Einflüsse bg) Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch - Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholzhaltiger Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern bh) Erhaltung und Förderung der Bachneunaugen-Population durch - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, lebhaft strömender, sauberer Gewässer mit lockerem, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit organischen Auflagen (Larvenhabitat), mit natürlichem Geschiebetransport und gehölzreichen Gewässerrändern - Abpufferung des Fließgewässers gegen Nährstoff- und Schadstoffeinträge - Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Steine, Wurzelgeflecht und Anschwemmung von Blatt- und Pflanzenresten c) Weitere Schutzziele für landesweit bedeutsame Lebensraumtypen und Arten, die nicht in den maßgeblichen Anhängen der Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG aufgeführt sind - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Fließgewässerstrukturen insbesondere als Lebensraum der Wasser- amsel - Erhaltung u. Entwicklung von Nass- und Feuchtgrünland (§ 62 LG) - Erhaltung u. Entwicklung von naturnahen Quellbereichen (§ 62 LG) Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/_LP Nuembrecht-Waldbroel_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Nuembrecht-Waldbroel_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Nuembrecht-Waldbroel_Text_3.Aenderung.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Nümbrecht-Waldbroel (2005-12-19)( Bem.: 3.Aenderung) LP Nümbrecht-Waldbroel alt (1989-10-04) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Juli 2014). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Oberbergischer Kreis Gemeinde(n): Nümbrecht öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3029141 Edate: 20140714 |