Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: GM-016
Gebietsname: NSG Hillenbach-Tal

Digitalisierte Fläche: 9.9334 ha     offizielle Fläche: 9.9000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung einer Talaue mitnatürlichen und naturnahen
Bach, - Auen- und Auwaldlebensräumen einschließlich Bachufergehölze und Staudenfluren. Das Natur-
schutzgebiet ist als Teilbereich des Schutzgebietes DE-5110-301 nach den Bestimmungen der Richtlinie
92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Bestandteil des europäischen kohärenten Netzes von beson-
deren Schutzgebiete(Natura 2000).
a) Schutzgegenstand
aa) Für die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensräume und Arten gemäß Standard-
datenbogen, die zu erhalten sind
- Fließgewässer mit Vegetation des Ranunculion fluitantis (3260)
- Feuchte Hochstaudenfluren (6430)
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)
- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (9160)
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Biotop)
- Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
- Lachs (Salmo salar)
- Groppe (Cottus gobio)
- Bachneunauge (Lampetra planeri)
b) Schutzziele für die unter
aa) genannten Lebensraumtypen und Arten
ba) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner
typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps und in seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch
- Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik
- Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten
Verlauf
- Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitun-
gen, Schaffung von Pufferzonen
- Vermeidung von Trittschäden
- Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen
bb) Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstauden- und Waldsäume mit ihrer charakteristischen Vegetation
und Fauna durch
- Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Überflutungsdynamik
- im Einzelfall Vegetationskontrolle (z. B. Entfernung von Gehölzen) und Schutz vor Eutrophierung
bc) Erhaltung und Entwicklung großflächig zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder bzw.
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder,
Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus
Arten der natürlichen Waldgesellschaft
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere
von Großhöhlen und Uraltbäumen
- Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen
- Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes bzw. Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau
von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren
Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen)
bd) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren ver-
schiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive
ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer
Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus
Arten der natürlichen Waldgesellschaft
- Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere
von Großhöhlen und Uraltbäumen
- Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen
- Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse
- Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen
be) Erhaltung und Förderung der Teillebensraumqualität für das Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) durch
- Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Fließgewässer mit gut überströmten, kiesigen, sandigen Bereichen und Feinsediment-
bereichen
bf) Erhaltung und Förderung der Teillebensraumqualität für den Lachs durch
- Erhaltung und Entwicklung von zur Fortpflanzung und für die Jugendzeit geeigneter, sauerstoffreicher,
kühler Fließgewässer mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark turbulent überströmten Gewässerstrecken (Rauschen/ (riffles) und (pools)
- Sicherung und Förderung der linearen Durchgängigkeit der Gewässer mit natürlicher Gewässerdynamik und Geschiebetransport
- Vermeidung der Verstopfung des Kieslückensystems durch Feinsedimente
- Senkung eutrophierender Einflüsse
bg) Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch
- Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholzhaltiger
Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern
bh) Erhaltung und Förderung der Bachneunaugen-Population durch
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, lebhaft strömender, sauberer Gewässer mit
lockerem, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit organischen
Auflagen (Larvenhabitat), mit natürlichem Geschiebetransport und gehölzreichen Gewässerrändern
- Abpufferung des Fließgewässers gegen Nährstoff- und Schadstoffeinträge
- Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Steine, Wurzelgeflecht und Anschwemmung von Blatt- und Pflanzenresten
c) Weitere Schutzziele für landesweit bedeutsame Lebensraumtypen und Arten, die nicht in den maßgeblichen
Anhängen der Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG aufgeführt sind
- Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Fließgewässerstrukturen insbesondere als Lebensraum der
Wasseramsel
- Erhaltung u. Entwicklung von Nass- und Feuchtgrünland (§ 62 LG)
- Erhaltung u. Entwicklung von naturnahen Quellbereichen (§ 62 LG)

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/_LP Nuembrecht-Waldbroel_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Nuembrecht-Waldbroel_Karte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Nuembrecht-Waldbroel_Text_3.Aenderung.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Nuembrecht-Waldbroel_Text_1.Aenderung.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Nümbrecht-Waldbroel (2005-12-19)( Bem.: 3. Aenderung)
LP Nümbrecht-Waldbroel alt (1989-10-04)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Juli 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Oberbergischer Kreis Gemeinde(n): Nümbrecht


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3029140     Edate: 20140714