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LINFOS-Kennung: GM-008 Schutzziel: Die Schutzausweisung erfolgt: zur Erhaltung und Entwicklung arten- und strukturreichen Nass- und Feuchtgrünlandes in der Wupperaue als auentypische Wiesenvegetation und als Lebensraum für Wiesenvögel. Weitere Schutzziele sind weiter unten im Text genannt. Ein Teil des Naturschutzgebietes ist als Schutzgebiet DE-4810-301 nach den Bestimmungen der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Bestandteil des europäischen kohärenten Netzes von besonderen Schutzgebieten (Natura 2000). Das Naturschutzgebiet N 5 "Wupperaue" beinhaltet Lebensräume und Tierarten, die im Sinne des europaweiten Schutzgebietssystems Natura 2000 nach der Richtlinie 92/43/EWG zu schützen sind. Vorrangige Schutzzwecke und Schutzziele für das Gebiet mit der Nummer 2.1-5 gemäß § 48c LG und EU-Richtlinie 92/43/EWG, soweit die nachfolgend genannten Lebensräume und Arten in dem Gebiet vorkommen bzw. potenziell vorkommen können: a) Schutzgegenstand aa) Für die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensräume, die zu erhalten sind - Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis (3260) - Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (91E0, Prioritärer Lebensraum) ab) Weitere bedeutende Lebensräume und Arten, die nach den Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG zu schützen sind - Groppe (Cottus gobio) - Bachneunauge (Lampetra planeri) - Eisvogel (Alcedo atthis) - Wasseramsel (Cinclus cinclus) b) Schutzziele für die unter aa) genannten Lebensraumtypen ba) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps und in seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf - Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen - Vermeidung von Trittschäden - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Ufer- befestigungen bb) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variations- breite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver-- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Großhöhlen und Uraltbäumen - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit vorkommender Biotope, zumindest auf Teilflächen - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen c) Schutzziele für die unter ab) genannten Lebensraumtypen und Arten ca) Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch - Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholzhaltiger Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern cb) Erhaltung und Förderung der Bachneunaugen-Population durch - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, lebhaft strömender, sauberer Gewässer mit lockerem, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit orga- nischen Auflagen (Larvenhabitat), mit natürlichem Geschiebetransport und gehölzreichen Gewässerrändern - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen - Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Steine, Wurzelgeflecht und Anschwemmung von Blatt- und Pflanzenresten cc) Schutzziele für die Arten Eisvogel und Wasseramsel entsprechen den unter b) aufgeführten Grundsätzen d) Weitere Schutzziele für landesweit bedeutsame Lebensraumtypen und Arten, die nicht in den maßge- blichen Anhängen der Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG aufgeführt sind - Erhaltung u. Entwicklung von Nass- und Feuchtgrünland (§ 62 LG) - Erhaltung u. Entwicklung von naturnahen Quellbereichen (§ 62 LG). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp wipperfuerth_text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp wipperfuerth_karte west.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp wipperfuerth_karte ost.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1985, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Wipperfürth (2013-05-06) Amtsblatt alt (1985-02-08) Amtsblatt alt (2005-05-19) Amtsblatt alt (1992-09-28) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. 11. 2025). Die VO ueber das NSG "Stauweiher Leiersmuehle" vom 28.09.1992 wurde aufgehoben. Durch die Rechtskraft des LP "Hueckeswagen" vom 28.12.2006 ist der noerdliche Teil des NSG "Wupper und Wipper bei Wipperfuerth" (GM-008)-VO im LP "Hueckeswagen" integriert und heißt "Wupperaue bei Westenbruecke" (GM-094)-LP. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2013). Das Naturschutzgebiet GM-008 "Wupper und Wipper bei Wipperfürth"-VO vom 19.05.2005 wurde durch die Rechtskraft von zwei Landschaftsplänen: LP " Hückeswagen" und LP " Wipper- fürth" in zwei Flächen geteilt - NSG-GM-094- "Wupperaue bei Westenbrücke" und NSG-GM-008- "Wupperaue". LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Oberbergischer Kreis Gemeinde(n): Wipperfürth öffentlicher Report generiert:20260128 domainobjectid: 2922047 Edate: 20140304 |