Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: GM-005
Gebietsname: NSG Kesselsiefen

Digitalisierte Fläche: 9.7218 ha     offizielle Fläche: 9.7000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Schutzausweisung erfolgt
- zur Erhaltung und Entwicklung eines Siefen - Feuchtgebietes und zur Bewahrung von Lebensstätten seltener
Pflanzen und Tiere.
a)Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wild-
lebender Tierarten
b)wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche oder erdgeschichtliche Gründe
c)Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils
d)Herstellung oder Wiederherstellung einer Lebensgemeinschaft oder Lebensstätte im Sinne von Buchstabe a) a) Schutzgegenstand aa) Für die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensräume und Arten gemäß Standarddatenbogen, die zu erhalten sind
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)
- Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum)
- Großes Mausohr (Myotis myotis)
- Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini)
- Groppe (Cottus gobio)
- Haselhuhn (Bonasa bonasia)
- Schwarzspecht (Dryocopus martius)
ab) Weitere bedeutende Lebensraumtypen und Arten, die nach der Richtlinie 92/43/EWG zu schützen sind
- Trockene Heidegebiete (4030)
- Haselmaus (Muscardinius avellanarius)
- Wasserfledermaus (Myotis daubentoni)
- Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
- Abendsegler (Nyctalus noctula)
- Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
b) Schutzziele für die unter aa) genannten Lebensraumtypen und Arten
ba) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner
typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewässertyps und in seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch
- Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik
- Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna
im gesamten Verlauf
- Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und
diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen
- Vermeidung von Trittschäden
- Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von
Uferbefestigungen
bb) Erhaltung und Entwicklung großflächig zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchen- wälder
mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer
standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie
ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesel-
lschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förde-
rung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson-
dere von Großhöhlen und Uraltbäumen
- Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen
- Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen
Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quel-
lbereichen oder Bachläufen)
- Förderung natürlicher Prozesse, insbesondere natürlicher Verjüngungs- und Zerfallprozesse
bodenständiger Baumarten sowie natürlicher Sukzessionsentwicklungen zu Waldgesellschaften
natürlicher Artenzusammensetzung
- Nutzungsaufgabe wegen der Empfindlichkeit der Standorte
- Verbot von Kalkung bc) Erhaltung und Entwicklung der Moorwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora
in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite,
inklusive ihrer Vorwaldstadien durch
- Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushalts und des Bodenwasserchemismus
- Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen,
Verbot der Einleitung nährstoffreichen Wassers
bd) Schutzziele / Maßnahmen für alle Fledermausarten durch Erhalt und Förderung der Wochenstuben und
Jagdgebiete sowie der unterirdischen Winter- und Zwischenquartiere sind im einzelnen:
- Erhalt von Waldbereichen mit Wochenstuben-Kolonien, insbesondere Erhalt nachgewiesener, aktuell
genutzter Quartierbäume mit Baumhöhlen bzw. Nistkästen sowie weiterer vorhandener Höhlenbäume durch
- Erhalt geeigneter älterer Bäume (insbesondere Buchen und Eichen) über das Umtriebsalter hinaus
- Erhaltung großflächiger zusammenhängender laubholzreicher Waldgebiete unter Förderung des Struktu-
rreichtums, der Altersheterogenität sowie des Alt- und Totholzanteils der Waldbestände durch naturnahe Waldbewirtschaftung sowie Erhaltung, Optimierung und Förderung weiterer Teilhabitate wie feuchten und
nassen Waldbereichen, naturnahen Fließ- und Kleinge wässern, blütenreichen Wegsäumen, eingestreuten
kleinen Lichtungen und Sukzessionsflächen sowie strukturreichen Waldrändern im Übergang zum Offenland
mit anschließenden Hecken, Baumreihen und Kleingehölzen (Förderung des Insektenbestandes)
- Erhalt und evtl. Ergänzung der Gehölzstrukturen entlang der Flugrouten insbes. der Bechsteinfledermäuse,
insbesondere im Offenland (ggf. über die Schaffung von Landschaftselementen nach Artikel 3 (3) und 10
der FFH-Richtlinie außerhalb des Gebietes)
- Erhalt der Ungestörtheit des Fledermausgesamthabitats
- Erhalt der bekannten unterirdischen Quartiere einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasser-
haushalts und ihrer Zugänglichkeit für Fledermäuse durch
- Erhaltung der Ungestörtheit der Quartiere durch geeigneten Verschluss mit Kontrollmöglichkeit und Untersagung
jeglicher Nutzung und Erschließung
- Erhaltung und Förderung der naturnahen Umgebung der Quartiere, Vermeidung chemischer, physischer und
sonstiger Belastungen und Beeinträchtigungen der unterirdischen Quartiere durch Nutzungen bzw. andere
Einwirkungen aus den darüber gelegenen oberirdischen Bereichen
be) Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch
- Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholzhaltiger
Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern
bf) Erhaltung und Förderung der Populationen des Haselhuhns und der Haselmaus durch
- Fortführung der Niederwaldbewirtschaftung auf ausgewählten Flächen
bg) Schutzziele/Maßnahmen für den Schwarzspecht entsprechen den unter bb) aufgeführten Grundsätzen
c) Schutzziele für die unter ab) genannten Lebensraumtypen und Arten
ca) Schutzziele/Maßnahmen für die Fledermausarten entsprechen den unter bd) aufgeführten Grundsätzen

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp waldbroel-morsbach_text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp waldbroel-morsbach_text_2.aenderung.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp waldbroel-morsbach_karte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1977, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt esg alt (1977-06-27)
LP Waldbroel-Morsbach (2005-12-19)( Bem.: 2.Aenderung)
Amtsblatt alt (1982-04-05)
LP Waldbroel-Morsbach alt (1996-10-05)
LP Waldbroel-Morsbach alt (1995-04-08)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. 11. 2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Juli 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Oberbergischer Kreis Gemeinde(n): Waldbröl


öffentlicher Report generiert:20260128      domainobjectid: 3029132     Edate: 20140714