Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: GL-080
Gebietsname: NSG Waelder, Haenge und Uferbereiche der Großen Dhuenntalsperre

Digitalisierte Fläche: 104.4137 ha     offizielle Fläche: 104.4130 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Das Naturschutzgebiet umfasst die zumeist bewaldeten südwestlichen Hänge der Großen Dhünntalsperre zwischen der Staumauer im Westen und Großeheide im Süden. An den Hängen fließen Quellbäche ins Tal, die in die zum Teil durch Röhrichte belebten Uferbereiche einmünden. Die südwestliche Ausdehnung des Gebietes wird in der Regel durch die Wald-Offenland-Grenze markiert.
Das Gebiet ist aufgrund der großen Flächenausdehnung naturnaher Buchenwälder und deren relativen Unberührtheit in besonderer Weise repräsentativ für die Bergischen Hochflächen. Es bildet eine räumlich-funktionale Einheit mit dem Wasserkörper der Großen Dhünntalsperre. Die Hangwälder übernehmen eine wichtige Bodenschutzfunktion für die Talsperre.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung, Entwicklung und Optimierung der ufernahen Lebensgemeinschaften, der naturnahen Bachauenwälder, der Grünlandfluren sowie Feucht- und Nassbrachen und Quellbereiche mit einer schrittweisen Umwandlung von Nadelholzbeständen in ökologisch wertvolle Mischwald- und Laubholzbestände.
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• Sicherung der Funktion als überregionale Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2; 3 BNatSchG);
• Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsraumes in seiner besonderen Eigenart, Seltenheit und hervorragenden Schönheit (§ 23 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG);
• Schutz, Pflege und Entwicklung der an Biotopkomplexe aus alten Laubwaldbeständen, Brachflächen, naturnahem Flusslauf, feuchten Grünländern, Quellen und Bächen gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster, charakteristischer und seltener Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Schutz, Pflege und Entwicklung der an ein Kerbtalsystem mit naturnahen Laubwäldern, Feuchtwiesenbrachen und naturnahen Fließgewässern und ihren Quellbereichen sowie naturnahen Buchenwäldern gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster, charakteristischer und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Schutz, Pflege und Entwicklung der an Nasswiesen am Ufer der Dhünntalsperre gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster, charakteristischer und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Schutz, Pflege und Entwicklung der an alte Laubwälder als Ergänzungsflächen zum benachbarten LSG „Wasserflächen der Großen Dhünntalsperre“ gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster, charakteristischer und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Schutz, Pflege und Entwicklung der an alten Laubwaldbeständen, Heiden, verschiedenen Brachen und feuchten Grünländern gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster, charakteristischer und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Rast- und Brutplatz von Wasservögeln (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Schutz, Pflege und Entwicklung der an Bruchwälder sowie feuchte Hochstaudenfluren gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster, charakteristischer und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- oder Pflanzenarten – insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung der charakteristischen und bemerkenswerten Arten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG);
• Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 42 LNatSchG NRW geschützten Biotope: Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Röhrichte, naturnahe, unverbaute Fließgewässerbereiche, naturnahe Quellbereiche, Bruch- und Sumpfwälder, Auwälder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG);
• Erhaltung und Schutz der naturnahen Waldbestände mit einzelnen alten, asthöhlenreichen Buchen als Lebensraum insbesondere für an solche Habitate speziell angepasste Tiere (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG);
• Sicherung der Bedeutung und Funktion für die Grundwasserneubildung und Wasserqualität für die Trinkwassertalsperre „Große Dhünntalsperre“ (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ak.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Odenthal (2016-06-01)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


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öffentlicher Report generiert:20250607      domainobjectid: 4985132     Edate: 20231012