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LINFOS-Kennung: GL-073 Schutzziel: Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines abschnittsweise naturnahen Mittelgebirgsflusses. Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt. - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Fließgewässer (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG) - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von besonderer Bedeutung - Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Flusslaufes (§ 20, Satz 1 Buchstabe a und c LG sowie § 20 Satz 2 LG) - Erhaltung, Entwicklung und Widerherstellung der Lebensräume von störungsempfindlichen, seltenen und gefährdeten, naturraumtypischen Tierarten (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG) - in Ausführung des § 48 c LG NW in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409/ EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a) sowie gemäß § 20 Satz 2 LG NW: - zur Erhaltung folgender wildlebender Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFHRichtlinie: - Flussneunauge (Lampetra fluviatilis, 1099) - Bachneunauge (Lampetra planeri, 1096) - Groppe (Cottus gobio) - zur Wiederherstellung folgender Lebensräume gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer Lebensraum) c) zur Wiederherstellung folgender Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) Über die allgemeinen Regelungen im Naturschutzgebiet hinaus sind zur Erhaltung und Erreichung des Schutzzwecks zusätzliche Maßnahmen (zwecks Ausfüllen der Schutzziele) für das FFH- Gebiet für folgende Lebensraumtypen und Arten geboten: a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Schutzziele/Maßnahmen für Flussneunauge Erhaltung und Förderung der Teillebensraumqualität für das Flussneunauge durch - Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Fließgewässer mit gut überströmten, kiesigen, sandigen Bereichen und Feinsedimentbereichen b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang I bzw. IV der FFH-Richtlinie Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, prioritärer Lebensraum) - Wiederherstellung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggfs. Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald) - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, ins- besondere von Höhlen- und Uraltbäumen - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser - und/oder Überflutungsverhältnisse - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen Schutzziele/Maßnahmen für Bachneunauge Erhaltung und Förderung der Bachneunaugen-Population durch - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, lebhaft strömender, sauberer - Gewässer mit lockerem, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen - Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat), mit natürlichem Geschiebetransport und - gehölzreichen Gewässerrändern - Abpufferung des Fließgewässers gegen Nährstoff- und Schadstoffeinträge - Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Steine, Wurzelgeflecht und - Anschwemmungen von Blatt- und Pflanzenresten Schutzziele /Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) sowie für Groppe Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließge- wässertyps, ggf. seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf - möglichst weitgehende Reduzierung der für die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_ak.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Südkreis (2008-07-22) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. August 2010). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): Overath öffentlicher Report generiert:20250607 domainobjectid: 2922040 Edate: 20140304 |