Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: GL-059
Gebietsname: NSG Grube Weiss

Digitalisierte Fläche: 12.6936 ha     offizielle Fläche: 12.7010 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines ehemaligen Steinbruchgeländes, das sich durch ein sehr vielfältiges Biotopmosaik unterschiedlichster Standortverhältnisse auszeichnet und einer Vielzahl gefährdeter Pflanzen- und Tierarten Lebensraum bietet.
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• Erhaltung und Entwicklung der aufgelassenen Grube als wertvoller Sekundärlebensraum für zahlreiche, zum Teil in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten (§ 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG)
• Erhaltung und Entwicklung von biogeographisch bedeutsamen Arten und auf Sekundärlebensräume und relativ ungestörte Bereiche angewiesene Amphibien- und Reptilienarten wie Geburtshelferkröte, Zauneidechse, Ringelnatter, Kleiner Wasserfrosch (§ 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG)
• Erhaltung des abwechslungsreichen Mosaiks verschiedenartiger, eng verzahnter Biotope wie Sukzessionswald, Gebüsch, Gewässer und Brachflächen in verschiedenen Stadien und der dort vorkommenden Lebensgemeinschaften
• In Ausführung des § 48c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL vom 21.05.1992, ABl. EG Nr. L 206 S. 7 in der jeweils gültigen Fassung) und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie vom 2. April 1979, ABl. EG Nr. L 103 S. 1 in der jeweils gültigen Fassung) gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie gemäß § 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes
• Zur Erhaltung und Förderung der Populationen folgender wildlebender Tierart gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie und deren Lebensräumen: weitere gefährdete Amphibienart ( )



Darüber hinaus hat das FFH- Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 und /oder für Arten des Anhang IV der
FFH- Richtlinie Bedeutung für:
- Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans)
- Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae)
- Zauneidechse (Lacerta agilis).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_ak.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (2005-05-30)
LP Südkreis (2008-07-22)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. August 2010).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): Bergisch-Gladbach


öffentlicher Report generiert:20250607      domainobjectid: 2922026     Edate: 20140304