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LINFOS-Kennung: GL-058 Schutzziel: Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhängenden, in weiten Teilen naturnahen, für den Biotopverbund herausragend wertvollen Bachtalsystems einschließlich seiner zulaufenden zahlreichen Seitensiefen, Grünlandflächen sowie begleitenden naturnahen Laubholzbeständen. Im Rahmen der landesweiten Biotopvernetzung stellt das Talsystem eine Kernfläche im Naturpark Bergisches Land dar und ist Teil des Dhünn-Eifgenbach-Korridors, der die Vernetzung zwischen den beiden Naturräumen Bergische Hochflächen und Bergische Heideterrassen herstellt. Wegen des Vorkommens international bedeutender Biotoptypen sind die Täler als Refugial- und Ausbreitungsraum auch europaweit bedeutend. Die Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter Wiesentäler im Wechsel mit strukturreich ausgebildeten Erlen-Eschen-Auwäldern, die naturnahe Waldbewirtschaftung und die Erhaltung des natürlichen Wasserhaushaltes der Sternmieren-Eichen-Hainbuchenbestände sind von vorrangiger Bedeutung. Das Eifgenbachtal weist für den Naturraum Bergische Hochflächen repräsentative Erlen- und Erlen-Eschen-Auwälder mit meist gutem bis hervorragendem Erhaltungszustand auf. Ebenfalls mit gutem Erhaltungszustand sind typische Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder in den Tälern und ausgedehnte repräsentative Hainsimsen-Buchenwälder ausgebildet. Typisch entwickelte feuchte Uferhochstaudenfluren und die durch die naturnahe Fließdynamik geschaffenen natürlichen und naturnahen Sohlen- und Uferstrukturen mit entsprechend bachtypischen Biozönosen kennzeichnen die beispielhaft ausgeprägten Mittelgebirgsfließgewässer. Das Talsystem ist von landesweiter Bedeutung und beherbergt mit den feuchten Hochstaudenfluren und den Auwäldern international bedeutende Lebensräume und die Groppe als international bedeutsame Art. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • Sicherung und Entwicklung der Funktion als Kernfläche im Biotopverbund von herausragender Bedeutung einschließlich seiner Verbindungsflächen und Verbindungselemente (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2; 3 BNatSchG); • Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG NRW geschützten Biotope: unverbaute Fließgewässerbereiche, Auwälder, Quellbereiche, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Röhrichte, stehende Binnengewässer, natürliche Felsen, offene natürliche Block-, Schutt-, Geröllhalden, Moore (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG); • Schutz, Pflege und Entwicklung der an naturnahe, unverbaute Fließgewässerbereiche, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, naturnahe, unverbaute Quellbereiche, Auwälder, Röhrichte und natürliche Felsen, offene natürliche Block-, Schutt-, Geröllhalden gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster und seltener Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG); • Erhaltung der für das Rheinland bedeutenden, einmaligen Moosflora und Lebensraum für Farne (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG); • Sicherung der Funktion im Biotopverbund von herausragender Bedeutung als Vernetzungsbiotop zwischen den sich anschließenden, naturnahen Bachabschnitten, den angrenzenden Waldgebieten und den Hochflächen, den naturnahen Bachabschnitten und Waldbereichen und den landwirtschaftlich geprägten Flächen in Siedlungsnähe sowie zum Bereich des NSG Hilgener Ziegeleiloch (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2; 3 BNatSchG); • Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsraumes in seiner besonderen Eigenart, Seltenheit und hervorragenden Schönheit, insbesondere als landschaftlich besonders reizvolles, großflächiges und überaus vielgestaltiges Bachtal (§ 23 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG); • Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender, charakteristischer und bemerkenswerter Tier- oder Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG); • Erhaltung eines geowissenschaftlich wertvollen ehemaligen Steinbruchs mit Rippelmarken bei Bökershammer mit besonderer Bedeutung für die Forschung (insbesondere Kryptogamenflora – blütenlose Pflanzen), kulturhistorische Siedlungsform (Ringwallanlage aus dem 11. Jahrhundert) und geowissenschaftliches Objekt als Aufschluss, welcher unterdevonische Rippelmarken zeigt (§ 23 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG). Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ak.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Eifgenbachtal alt (2004-06-04) LP Wermelskirchen (2016-12-19) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): Odenthal, Wermelskirchen öffentlicher Report generiert:20250607 domainobjectid: 2922025 Edate: 20140304 |