|
LINFOS-Kennung: GL-048 Schutzziel: Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung des vielgestaltigen Steinbruchkomplexes mit zahlreichen ökologischen Sonderstandorten sowie des Lebensraumes insbesondere für gefährdete Amphibienarten. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Quellbereiche (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG) • Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von besonderer, teils herausragender Bedeutung • Erhaltung und Entwicklung des Steinbruchgeländes als wertvoller Sekundärlebensraum für zahlreiche, zum Teil in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG) • Erhaltung und Entwicklung von biogeographisch bedeutsamen Arten, der auf Sekundärlebensräume und relativ ungestörte Bereiche angewiesenen Amphibien- und Reptilienarten, u. a. Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG) • Erhaltung und Entwicklung des abwechslungsreichen Mosaiks verschiedenartiger, eng verzahnter Biotope, wie dem naturnahen Wald, dem Sukzessionswald, den Still- und Fließgewässern, den natürlichen Felsbildungen und Steilhängen sowie den Wiesen und Brachflächen in ihren unterschiedlichen Altersphasen mit den standörtlichen Variationen und den hier lebenden störungsempfindlichen, gefährdeten und seltenen Tier- und Pflanzenarten (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG) In Ausführung des § 48 c LG in Verbindung mit der FFH-Richtlinie und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie vom 2. April 1979, Abl. EG Nr. L 103 S. 1 in der jeweils gültigen Fassung) gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes: a) Zur Erhaltung und Förderung der Populationen folgender wildlebender Tierart gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie und deren Lebensräumen: • weitere gefährdete Amphibienart ( ) Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_ak.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (2005-01-03) LP Südkreis (2008-07-22) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Das Gebiet trug zuvor die Bezeichnung "Grube Oberauel" mit der Kennung GL-048. Im Zuge der Aktualisierung im Jahr 2025 wurde die Fläche 2 aufgeteilt. Ein größerer Teil des ursprünglichen Gebiets behält weiterhin die Kennung GL-048 'Grube Oberauel "OV" ' bei. Ein kleinerer Teil wurde unter der neuen Kennung GL-082 'Grube Oberauel "GL" ' ausgewiesen. Die Festsetzung im Landschaftsplan Südkreis besteht seit dem 22.07.2008 und wurde nicht geändert. Dennoch ist im Hinblick auf die betroffenen Gemeinden eine Aufteilung des ursprünglichen Gebiets 2 vorzunehmen. Die digitale Abgrenzung wurde vom Kreis übernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): Bergisch-Gladbach, Overath öffentlicher Report generiert:20250607 domainobjectid: 2922015 Edate: 20140304 |