Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: GL-038
Gebietsname: NSG Koenigsforst "GL"

Digitalisierte Fläche: 1047.7803 ha     offizielle Fläche: 1572.5840 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines großen zusammenhängenden naturraumtypischen Waldgebietes mit typischen Biotoptypen der Bergischen Heideterrassen wie Quellen, Erlenbruchwälder, naturnahe Bachläufe, Röhrichten sowie Obstwiesen, Offenland- und Grünlandbiotope.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Auwälder, Bruch- und Sumpfwälder, Fließgewässer, Stillgewässer, Quellbereiche (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG)
• Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung
• Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften mit den für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen Artenspektren, unterschiedlichen Bestandsaltern und standörtlichen Variationen (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG)
• Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung der Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten in großen zusammenhängenden Waldökosystemen (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG)
• Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung der naturnahen Strukturen der zahlreichen Fließgewässer – vorwiegend Sandbäche – und ihrer Uferbereiche, der Quellsümpfe, Teiche und Stauweiher mit ihrer Sumpf- und Wasservegetation und sonstiger Feuchtbereiche als wichtiges Grundwasseranreicherungsgebiet (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG)
In Ausführung des § 48 c LG in Verbindung mit der FFH-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie):

Abl. EG Nr. L 103 S. 1 in der jeweils gültigen
Fassung gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeu-
tung des Gebietes,
a) Zur Erhaltung folgender Lebensräume gemäß Anhang I der FFH Richtlinie:
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)
- Stieleichen-Hainbuchenwald(9160)
- Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0)
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)

b) Zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender Lebensräume gemäß Anhang I der FFH- Richtlinie:
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)

c) Zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I
der Vogelschutzrichtlinie und deren Lebensräumen:
- Mittelspecht (Dendrocopus medius)
- Mittelspecht (Dendrocopus medius)
- Schwarzspecht (Dendrocopus martius)
- Grauspecht (Picus canus)
- Wespenbussard (Pernis apivorus)
- Eisvogel (Alcedo attis)

d) Zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender wildlebender Tierarten und deren Lebensräume
gemäß Anhang II der FFH- Richtlinie:
- Groppe (Cottus gobio)
- Bachneunauge (Lampetra planeri)

e) Förderung und Wiederansiedlung von Populationen und Lebensräumen zu Arten gemäß Anhang II
der FFHRichtlinie:
- Hirschkäfer (Lucanus cervus).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_ak.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1997, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1997-09-22)
Amtsblatt alt (2005-03-22)
LP Südkreis (2008-07-22)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Das Gebiet trug zuvor die Bezeichnung „NSG Königsforst“ mit der Kennung GL-038. Im Zuge der Aktualisierung im Jahr 2025 wurde die Fläche 3 aufgeteilt. Ein größerer Teil des ursprünglichen Gebiets behält weiterhin die Kennung GL-038 „NSG Königsforst (GL)“ bei. Ein weiterer Teil wurde unter der neuen Kennung GL-085 „NSG Königsforst (OV)“, ein weiterer Teil unter der neuen Kennung GL-086 „NSG Königsforst (RO)“ ausgewiesen. Die Festsetzung im Landschaftsplan Südkreis besteht seit dem 22.07.2008 und wurde nicht geändert. Dennoch ist im Hinblick auf die betroffenen Gemeinden eine Aufteilung des ursprünglichen Gebiets 3 vorzunehmen. Die digitale Abgrenzung wurde vom Kreis übernommen. Das kreisuebergreifende NSG "Koenigsforst" (GL-038) wird in der benachbarten kreisfreien Stadt Koeln im NSG-Archiv unter der Kennung "K-020" gefuehrt.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): Overath, Rösrath, Bergisch-Gladbach


öffentlicher Report generiert:20250607      domainobjectid: 2922006     Edate: 20140304