Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: GL-029
Gebietsname: NSG Scherfbachtal mit Quellbereichen und Seitentaelern

Digitalisierte Fläche: 79.7177 ha     offizielle Fläche: 79.7170 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Das Naturschutzgebiet umfasst den in Odenthal liegenden Teil des naturnahen Scherfbachoberlaufes und mehrere Zuläufe. Das nordöstliche Fließgewässersystem des Scherfbaches ist aufgrund des naturnahen Verlaufs repräsentativ für das Bergische Land. Der besondere Wert gründet sich auf die vergleichsweise große Ausdehnung, die geringe Beeinträchtigung der Wasserqualität aufgrund der überwiegenden Siedlungsferne der Quellregionen und die häufig naturnahe Bestockung der Hänge. Das Gebiet ist Teil des Fließgewässerverbundsystems des Bergischen Landes. Die Gewässer sind naturnah und beherbergen die charakteristische Quellbachfauna. Zum Naturschutzgebiet gehört ferner der überwiegend naturnahe Abschnitt des Scherfbaches bis zur Mündung in die Dhünn, mit abwechslungsreichem Kleinrelief und Sickerquellen mit typischer und floristisch bemerkenswerter Quellflora sowie kleinflächigem Erlenwald.
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung mit Verbindungsflächen und Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2; 3 BNatSchG);
• Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsraumes in seiner besonderen Eigenart, Seltenheit und hervorragenden Schönheit (§ 23 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG);
• Schutz, Pflege und Entwicklung der an naturnahe, unverbaute Quellbereiche, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Nass- und Feuchtgrünland, naturnahe, unverbaute Fließgewässerbereiche, Auwälder und sonstige naturnahe Waldbestände gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster, charakteristischer und seltener Pflanzen- und Tierarten und als Refugial- und Vernetzungsbiotop innerhalb der Dhünn-Scherfbach-Biotopachse (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Erhaltung und Optimierung eines Bachtales mit naturnahem Bach und vorkommenden schutzwürdigen Grundwasserböden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial, Auenwaldresten, Feuchtgrünland und naturnahem Hangwald mit besonderer Bedeutung als Vernetzungsbiotop innerhalb der Scherfbach-Dhünn-Biotopachse (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Erhaltung der naturnahen Fließgewässerabschnitte mit begleitenden Ufergehölzen und Auenwaldresten als landesweit gefährdete Biotoptypen (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- oder Pflanzenarten – insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung der charakteristischen und bemerkenswerten Arten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG);
• Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 42 LNatSchG NRW geschützten Biotope: naturnahe Quellbereiche, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Nass- und Feuchtgrünland, naturnahe, unverbaute Fließgewässerbereiche, Auwälder (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG);
• Erhaltung und Schutz der naturnahen Waldbestände mit einzelnen alten, asthöhlenreichen Laubbäumen als Lebensraum insbesondere für an solche Habitate speziell angepasste Tiere (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ak.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1994, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Mittlere Dhünn alt (1994-01-15)
LP Mittlere Dhünn alt (1995-07-07)
LP Odenthal (2016-06-01)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Der Teil des NSG "Scherfachtal", der weiterhin durch den LP MIttlere Dhünn sichergestellt wird, hat sich flächenmäßig verkleinert. Der restliche Flächenanteil dieses NSG wird jetzt mit Rechtskraft vom 09.10.2012 durch den LP Kürten rechtskräftig geschützt.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): Odenthal


öffentlicher Report generiert:20250607      domainobjectid: 2922000     Edate: 20140304