Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: GL-027
Gebietsname: NSG Pfengstbachtal

Digitalisierte Fläche: 23.7586 ha     offizielle Fläche: 23.7580 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Das Naturschutzgebiet umfasst das Sohlental des Pfengstbaches mit zum großen Teil als Grünland genutzter Talsohle und steilen, bewaldeten Unterhängen. Einige naturnahe Seitensiefen sind in das Naturschutzgebiet integriert. Hier dominieren auf der schmalen Talsohle feuchte Weiden. An den Unterhängen finden sich zum Teil alte Eichen-Buchenwald-Reste. Das Gebiet repräsentiert das reliefabhängige naturräumlich spezifische Nutzungsgefüge und beherbergt artenreiche und gefährdete Lebensgemeinschaften.
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung als Verbindungsfläche und mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2; 3 BNatSchG);
• Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsraumes in seiner besonderen Eigenart, Seltenheit und hervorragenden Schönheit (§ 23 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG);
• Schutz, Pflege und Entwicklung der an naturnahe, unverbaute Fließgewässer, naturnahe, unverbaute Quellbereiche sowie Feucht- und Nassgrünlandbrachen und naturnahe Waldbestände gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster, charakteristischer und seltener Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Erhaltung und Entwicklung naturnaher, laubwaldbestockter Quellsiefen, naturnaher Bäche mit verbreitet vorkommenden schutzwürdigen Grundwasserböden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial, bachbegleitendem Auenwald, Nass- und Feuchtgrünland sowie naturnahen Hangwäldern mit besonderer Bedeutung als Vernetzungsbiotope der Pfengstbach-Dhünn-Biotopachse (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- oder Pflanzenarten – insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung der charakteristischen und bemerkenswerten Arten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG);
• Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 42 LNatSchG NRW geschützten Biotope: naturnahe Fließgewässer, Quellbereiche, Auenwald, Nass- und Feuchtgrünland (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG);
• Erhaltung und Schutz der naturnahen Waldbestände mit zum Teil starkem Baumholz sowie des Auenwaldes als Lebensräume insbesondere für an solche Habitate speziell angepasste Tiere (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ak.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1994, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Mittlere Dhünn alt (1994-01-15)
LP Mittlere Dhünn alt (1995-07-07)
LP Odenthal (2016-06-01)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): Odenthal


öffentlicher Report generiert:20250607      domainobjectid: 2921998     Edate: 20140304