Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: GL-023
Gebietsname: NSG Waelder, Haenge und Ufer der Grossen Dhuenntalsperre mit Nebenbaechen, Großer Dhünn und Purderbachtal

Digitalisierte Fläche: 446.3767 ha     offizielle Fläche: 447.1350 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung, Entwicklung und Optimierung der ufernahen Lebensgemeinschaften, der naturnahen Bachauenwälder, der Grünlandfluren sowie Feucht- und Nassbrachen und Quellbereiche mit einer schrittweisen Umwandlung von Nadelholzbeständen in ökologisch wertvolle Mischwald- und Laubholzbestände.
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG NRW geschützten Biotope: naturnahe, unverbaute Fließgewässerbereiche, naturnahe Quellbereiche, Bruch- und Sumpfwälder, Auwälder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG);
• Sicherung der Funktion als überregionale Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2; 3 BNatSchG);
• Erhaltung und Entwicklung des vielgliedrigen Landschaftsraumes in seiner besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit (§ 23 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG);
• Sicherung der Bedeutung und Funktion für die Grundwasserneubildung und Wasserqualität für die Trinkwassertalsperre „Große Dhünntalsperre“ (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG);
• Schutz, Pflege und Entwicklung der an Biotopkomplexe aus alten Laubwaldbeständen, Brachflächen, naturnahem Flusslauf, feuchten Grünländern, Quellen und Bächen gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster und seltener Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Schutz, Pflege und Entwicklung der an ein Kerbtalsystem mit naturnahen Laubwäldern, Feuchtwiesenbrachen und naturnahen Fließgewässern und ihren Quellbereichen sowie naturnahen Buchenwäldern gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Schutz, Pflege und Entwicklung der an Nasswiesen am Ufer der Dhünntalsperre gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Schutz, Pflege und Entwicklung der an alte Laubwälder als Ergänzungsflächen zum benachbarten LSG „Wasserflächen der Großen Dhünntalsperre“ gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Schutz, Pflege und Entwicklung der an alten Laubwaldbeständen, Heiden, verschiedenen Brachen und feuchten Grünländern gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Rast- und Brutplatz von Wasservögeln (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Schutz, Pflege und Entwicklung der an Bruchwälder sowie feuchte Hochstaudenfluren gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG);
• Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender, charakteristischer und bemerkenswerter Tier- oder Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ak.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Grosse Dhünntalsperre alt (1992-10-26)
LP Grosse Dhünntalsperre alt (1993-11-03)
LP Wermelskirchen (2016-12-19)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Der südliche Teil des NSG "GL-023" (Grosse Dhünntalsperre) wird unter gleichem Namen durch den Landschaftsplan Kürten mit Rechtskraft vom 09.10.2012 unter Schutz gestellt.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): Wermelskirchen, Odenthal


öffentlicher Report generiert:20250607      domainobjectid: 2921995     Edate: 20140304