|
LINFOS-Kennung: GL-005 Schutzziel: Schutzzweck Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhängenden, in weiten Teilen naturnahen, für den Biotopverbund herausragend wertvollen Bachtalsystems einschließlich seiner zulaufenden zahlreichen Seitensiefen, Grünlandflächen sowie begleitenden naturnahen Laubholzbeständen. Im Rahmen der landesweiten Biotopvernetzung stellt das Talsystem eine Kernfläche im Naturpark Bergisches Land dar und ist Teil des Dhünn-Eifgenbach-Korridors, der die Vernetzung zwischen den beiden Naturräumen Bergische Hochflächen und Bergische Heideterrassen herstellt. Wegen des Vorkommens international bedeutender Biotoptypen sind die Täler als Refugial- und Ausbreitungsraum auch europaweit bedeutsam. Die Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter Wiesentäler im Wechsel mit strukturreich ausgebildeten Erlen-Eschen-Auwäldern, die naturnahe Waldbewirtschaftung und die Erhaltung des natürlichen Wasserhaushaltes der Sternmieren-Eichen-Hainbuchenbestände sind von vorrangiger Bedeutung. Das Eifgenbachtal weist für den Naturraum Bergische Hochflächen repräsentative Erlen- und Erlen-Eschen-Auwälder mit meist gutem bis hervorragendem Erhaltungszustand auf. Ebenfalls mit gutem Erhaltungszustand sind typische Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder in den Tälern und ausgedehnte repräsentative Hainsimsen-Buchenwälder ausgebildet. Typisch entwickelte feuchte Uferhochstaudenfluren und die durch die naturnahe Fließdynamik geschaffenen natürlichen und naturnahen Sohlen- und Uferstrukturen mit entsprechend bachtypischen Biozönosen kennzeichnen die beispielhaft ausgeprägten Mittelgebirgsfließgewässer. Das Talsystem ist von landesweiter Bedeutung und beherbergt mit den feuchten Hochstaudenfluren und den Auwäldern international bedeutende Lebensräume sowie die Groppe als international bedeutsame Art. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • Sicherung, Erhaltung und Entwicklung der Funktion als Kernfläche im Biotopverbund von herausragender Bedeutung einschließlich seiner Verbindungsflächen und Verbindungselemente (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 BNatSchG). • Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG NRW geschützten Biotope: naturnahe, unverbaute Fließgewässerbereiche, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, naturnahe, unverbaute Quellbereiche, Auwälder, Röhrichte, natürliche Felsen sowie offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). • Schutz, Pflege und Entwicklung der an diese Biotoptypen gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster, charakteristischer und seltener Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG). • Erhaltung der für das Rheinland bedeutenden, einmaligen Moosflora und von Lebensräumen für Farne (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG). • Erhaltung eines geowissenschaftlich wertvollen ehemaligen Steinbruchs mit Rippelmarken bei Burscheid-Bökershammer (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_ak.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1986, Inkraft: 2014, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1990-11-23) Amtsblatt esg alt (1986-02-03) LP Burscheid und Leichlingen (2014-12-16) LP Untere Wupper alt (2001-10-01) LP Untere Wupper alt (2004-06-04) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): Burscheid öffentlicher Report generiert:20250607 domainobjectid: 2921977 Edate: 20140304 |