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LINFOS-Kennung: EU-175 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c LG NW insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumes für viele nach der Roten Liste in Nordrhein- Westfalen gefährdete und seltene Tierund Pflanzenarten, der mageren Grünlandstandorte, - zur Erhaltung und Vernetzung als wichtiger Lebensraum für verschiedene Vogelarten der Bördelandschaft wie z.B. Braunkehlchen, Nachtigall, - zur Erhaltung, Erweiterung und Entwicklung eines strukturreichen Grünlandkomplexes als Vernetzungselement, - Entwicklung als Trittsteinbiotop in der dominierten Ackerbörde, - wegen seiner Funktion als landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedwest.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Zülpich (44a) (2008-10-29) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrentung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Zülpich öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921969 Edate: 20140304 |