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LINFOS-Kennung: EU-173 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c LG sowie Satz 2 NW insbesondere - zur Erhaltung des Lebensraumes für viele, nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen bedrohte, gefährdete und seltene Tier- und Pflanzenarten, wie z.B. Pirol, Steinkauz, Teichrohrsänger, Nachtigall, Schafstelze, Herbstzeitlose, - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von artenreichen Feuchtwiesen als auentypischer Lebensraum, - zur Erhaltung und Optimierung des Bachlaufes und seines Ufergehölzsaumes, - zur Erhaltung der gliedernden Landschaftsstrukturen wie Hecken, Gebüsche und Obstwiesen in einer kleinparzellierten Kulturlandschaft, - wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche, - aus Gründen des Bodendenkmalschutzes. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedwest.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Zülpich (44a) (2008-10-29) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Zülpich öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921967 Edate: 20140304 |