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LINFOS-Kennung: EU-143 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c LG NW insbesondere - wegen seiner Funktion als Lebensraum für nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten z.B. Bachforelle, Kaisermantel, Sumpfveilchen, Bärwurz, - zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgeprägter Biotopkomplex bestehend aus dem gehölzgesäumtem Bachlauf, Hochstaudenfluren, naturnahen Quellbereichen und Laubwald- beständen, - zur Wiederherstellung eines durchgehenden Fließgewässerökosystems mit einer naturnahen Aue, - zur Erhaltung des Lebensraumes der Wildkatze, insbesondere der Bachtäler als Wanderkorridor im Verbreitungsgebiet, - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Fließgewässer, - wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte4.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte3.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Hellenthal (20) (2005-12-27) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Hellenthal öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921937 Edate: 20140304 |