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LINFOS-Kennung: EU-142 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48 c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000); - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - artenreiche, zum Teil orchideenreiche mesophile Bergmähwiesen (6520) mit Geflecktem und Breitblättrigem Knabenkraut in montaner Lage mit ihrer typischen Flora und Fauna, - zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebiets- netz Natura 2000 haben: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) mit ihren naturnahen Strukturen und ihrer Dynamik sowie der typischen Vegetation und Fauna, hier insbesondere Flusskrebs und Bachforelle, - artenreiche Borstgrasrasen (6230, Prioritärer Lebensraum) sowie der artenreiche Glatthafer- und Wiesen- knopf-Silgenwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna des Hügellandes, - Feuchte Hochstaudenflure (6430) und Waldsäume mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche und Staudenfluren, - zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgeprägter Biotopkomplex bestehend aus dem Manscheider Bachtal mit zum Teil gehölzgesäumtem Flusslauf, Erlengaleriewäldern, Hoch- staudenfluren, artenreichen Feuchtgrünländern, naturbelassenen Quellbereichen sowie den Hoch- flächen mit extensiv genutzten Mähwiesen und -weiden, - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Quellbereiche, - Fließgewässer, - Auwälder, - Nass- und Feuchtgrünland, - Magerwiesen und -weiden, - Borstgrasrasen, - wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche, - wegen seiner Funktion als Lebensraum für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen ge- fährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten z.B. Kaisermantel, Lilagoldfalter, Waldbrettspiel, Flussnapfschnecke, Geflecktes Knabenkraut, Herbstzeitlose, Sumpf-Veilchen, - zur Erhaltung und Optimierung von Kleingewässern für Amphibien, Libellen u.a., - zur Wiederherstellung eines durchgehenden Fließgewässerökosystems mit einer naturnahen Aue, - zur Erhaltung des Lebensraumes der Wildkatze, insbesondere der Bachtäler als Wanderkorridor im Verbreitungsgebiet. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte4.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte3.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Hellenthal (20) (2005-12-27) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Hellenthal öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921936 Edate: 20140304 |