Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: EU-137
Gebietsname: NSG Manscheider Bachtal und Paulushof (LP Kall)

Digitalisierte Fläche: 10.9962 ha     offizielle Fläche: 11.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48 c LG NW insbesondere
- wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden
ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000);
- zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
- artenreiche, mesophile Bergmähwiesen (6520) mit ihrer typischen Flora und Fauna,
- zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen, die Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben:
- artenreiche Borstgrasrasen (6230, Prioritärer Lebensraum) sowie artenreiche Glatthafer- und Wiesenknopf-
Silgenwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna des Hügellandes,
- naturnahe Fließgewässer (3260),
- Hochstaudenfluren (6430),
- Erlen-Auenwald (91E0),
- zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgeprägter Biotopkomplex mit z.T. gehölzge-
säumtem Bachläufen, Erlengaleriewäldern, Hochstaudenfluren, artenreichen Feuchtgrünländern,
Binsenbeständen und Borstgrasrasenrelikten,
- zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope:
- Magerwiesen und -weiden,
- Borstgrasrasen,
- Nass- und Feuchtgrünland,
- Fliessgewässer,
- wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche,
- wegen seiner Funktion als Lebensraum für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen ge-
fährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten z.B. Schmetterlinge wie Kaisermantel, Großer
Perlmutterfalter, Rundaugen-Mohrenfalter, Violetter Waldbläuling und Pflanzen wie Arnika, Borstgras,
Gewöhnliche Kreuzblume, Gemeine Betonie, Bärwurz,
- zur Erhaltung und Optimierung von Kleingewässern für Amphibien, Libellen u.a.,
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer durch Bewahrung naturnaher Gewässer-
strukturen, Verbesserung der Durchgängigkeit durch Beseitigung von Verrohrungen, Durch-
lässen und im Hauptschluss gelegenen Teichanlagen,
- zur Erhaltung des Lebensraumes der Wildkatze (Anhang IV-Art), insbesondere der Bachtäler
als Wanderkorridor im Verbreitungsgebiet.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Karte2.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Karte1.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Kall (24) (2005-12-27)
LP Kall (24) alt (2005-09-13)( Bem.: LP Offenlage)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Kall


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2921931     Edate: 20140304