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LINFOS-Kennung: EU-131 Schutzziel: Schutzzweck: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusam- menhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000), - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - typisch ausgebildete Pfeifengraswiesen (6410) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - artenreiche Flachlandmähwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - mesophile Bergmähwiesen (6520) in montaner Lage mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - der Kalkreichen Niedermoore (7230) in ihren typischen Strukturen und der oft orchideenreichen Kleinseggenvegetation (hier besonders Carex davalliana, Breitblättriges Knabenkraut und Sumpf-Stendelwurz) und insbesondere des Wasserregimes, - großflächig zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister- Buchenwälder (9130) auf basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche, artenreichen Waldrändern und Staudenfluren, - Fließgewässer (3260) mit ihrer typischen Vegetation und Fauna, - zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - artenreichen Borstgrasrasen (6230, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer charakteristischen Vegetation (hier insbesondere Arnika) und Fauna, - der feuchten Hochstaudenfluren (6430) und Waldsäume, - naturnaher basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder (9130) in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche, Waldränder und Staudenfluren zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: - Groppe (1163), - Bachneunauge (1096), - zur Erhaltung und Entwicklung der Population folgender nach der EG-Vogelschutzrichtlinie geschützten Art, - Raubwürger (A340), - als Lebens- und Rückzugsräume für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete, zahlreiche in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten und deren Lebens- gemeinschaften, insbesondere FledermausartenFledermausarten und Vogelarten (z. B. Schwarzkehlchen, Neuntöter, Raubwürger), Insektenarten (z. B. Schmetterlinge), Amphibien Reptilien, - zur Erhaltung und Optimierung folgender § 62 LG NW geschützter Biotope: - Fließgewässer, - Sümpfe und Riede, - Nass- und Feuchtgrünland, - Magerwiesen und -weiden, - Trocken- und Halbtrockenrasen, - Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, - Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, - wegen seiner Funktion als regionale und landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche, - zur Erhaltung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte, - zur Erhaltung und Wiederherstellung eines natürlichen Fliessgewässerabschnittes sowie angrenzender Flächen mit Wasserpflanzengesellschaften, Erlen- und Bruchweiden- auwaldresten, bachbegleitenden Gehölzbeständen, Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Großseggenriedern, Quellfluren, Kalksümpfen, Kleinstmooren, Kleingewässern, Nass- und Feuchtgrünland, nährstoffarmen Grünlandflächen, Borstgrasrasen, Magerwiesen und - weiden, artenreichen Glatt- und Goldhaferwiesen, Trocken- und Halbtrockenrasen, Wärme liebenden Säumen, Grünlandbrachen, Ruderalfluren, Baumbeständen, Hecken und Gebüschen, Obstwiesen, natürlichen Laubwaldgesellschaften und Steinbrüchen, - zur Erhaltung und Optimierung von Kleingewässern für Amphibien, Libellen u. a., - wegen der Eigenart und besonderen Schönheit des Urft- und Haubachtales mit den angren- zenden Wiesen und Gehölzstrukturen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte4.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte3.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (2005-06-15) LP Blankenheim (08) (2007-09-26) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Blankenheim öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921925 Edate: 20140304 |