Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: EU-131
Gebietsname: NSG Haubachtal, Dietrichseiffen mit Urftaue bei Blankenheim-Wald

Digitalisierte Fläche: 290.7153 ha     offizielle Fläche: 290.6000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Schutzzweck:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c
und 48c LG NW insbesondere
- wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusam-
menhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000),

- zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem
Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie:
- typisch ausgebildete Pfeifengraswiesen (6410) mit ihrer charakteristischen Vegetation
und Fauna,

- artenreiche Flachlandmähwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna,
- mesophile Bergmähwiesen (6520) in montaner Lage mit ihrer charakteristischen Vegetation
und Fauna,

- der Kalkreichen Niedermoore (7230) in ihren typischen Strukturen und der oft orchideenreichen
Kleinseggenvegetation (hier besonders Carex davalliana, Breitblättriges Knabenkraut und
Sumpf-Stendelwurz) und insbesondere des Wasserregimes,

- großflächig zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-
Buchenwälder (9130) auf basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren
verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite,
inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche, artenreichen Waldrändern und Staudenfluren,

- Fließgewässer (3260) mit ihrer typischen Vegetation und Fauna,

- zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung
für das Gebietsnetz Natura 2000 haben:
- artenreichen Borstgrasrasen (6230, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer charakteristischen
Vegetation (hier insbesondere Arnika) und Fauna,
- der feuchten Hochstaudenfluren (6430) und Waldsäume,
- naturnaher basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder
(9130) in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen
typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche, Waldränder und Staudenfluren
zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie:
- Groppe (1163),
- Bachneunauge (1096),

- zur Erhaltung und Entwicklung der Population folgender nach der EG-Vogelschutzrichtlinie
geschützten Art,
- Raubwürger (A340),

- als Lebens- und Rückzugsräume für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen
gefährdete, zahlreiche in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten und deren Lebens-
gemeinschaften, insbesondere FledermausartenFledermausarten und Vogelarten (z. B.
Schwarzkehlchen, Neuntöter, Raubwürger), Insektenarten (z. B. Schmetterlinge), Amphibien
Reptilien,

- zur Erhaltung und Optimierung folgender § 62 LG NW geschützter Biotope:
- Fließgewässer,
- Sümpfe und Riede,
- Nass- und Feuchtgrünland,
- Magerwiesen und -weiden,
- Trocken- und Halbtrockenrasen,
- Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden,
- Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,

- wegen seiner Funktion als regionale und landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche,
- zur Erhaltung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte,

- zur Erhaltung und Wiederherstellung eines natürlichen Fliessgewässerabschnittes
sowie angrenzender Flächen mit Wasserpflanzengesellschaften, Erlen- und Bruchweiden-
auwaldresten, bachbegleitenden Gehölzbeständen, Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein-
und Großseggenriedern, Quellfluren, Kalksümpfen, Kleinstmooren, Kleingewässern, Nass-
und Feuchtgrünland, nährstoffarmen Grünlandflächen, Borstgrasrasen, Magerwiesen und
- weiden, artenreichen Glatt- und Goldhaferwiesen, Trocken- und Halbtrockenrasen,
Wärme liebenden Säumen, Grünlandbrachen, Ruderalfluren, Baumbeständen, Hecken
und Gebüschen, Obstwiesen, natürlichen Laubwaldgesellschaften und Steinbrüchen,

- zur Erhaltung und Optimierung von Kleingewässern für Amphibien, Libellen u. a.,

- wegen der Eigenart und besonderen Schönheit des Urft- und Haubachtales mit den angren-
zenden Wiesen und Gehölzstrukturen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte4.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte3.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte2.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte1.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (2005-06-15)
LP Blankenheim (08) (2007-09-26)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Blankenheim


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2921925     Edate: 20140304