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LINFOS-Kennung: EU-096 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48 c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusam- menhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000), - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - planare bis submontane Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), - trockene, europäische Heiden (4030) - naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), beson- ders Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, (6210, Prioritärer Lebensraum) - submediterrane Halbtrockenrasen (Mesobromion) (6212), - artenreiche, magere Flachlandmähwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - mesophile Bergmähwiesen (6520) in montaner Lage mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatgestein (6230, Prioritärer Lebensraum), - Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140), - Kalkreiche Niedermoore (7230), - feuchte Hochstaudenfluren (6430) und Waldsäume, - Auenwälder (91EO, Prioritärer Lebensraum) mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Salicion albae), - großflächig zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Wald- meister-Buchenwälder (9130), - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (9160) (Stellario-Carpinetum), - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170) (Galio-Carpinetum), - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170) (Galio-Carpinetum), - Schlucht- und Hangmischwälder (9180, Prioritärer Lebensraum) (Tilio-Acerion). - zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - Hainsimsen-Buchenwälder (9110) (Luzulo-Fagetum). - zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: - Skabiosen-Scheckenfalter (1065) - Bachneunauge (1096) - Groppe (1163), - Teichfledermaus (1318), - Bechsteinfledermaus (1323), - Großes Mausohr (1324). - zur Erhaltung und Entwicklung der Populationfolgender nach der EG-Vogelschutzrichtlinie geschützten Art, - Rotmilan (A074), - Wachtelkönig (A122), - Uhu (A215), - Eisvogel (A229), - Schwarzspecht (A236), - Braunkehlchen (A275), - Neuntöter (A338), - Raubwürger (A340). - zur Erhaltung des Lebensraumes der Wildkatze, insbesondere der Bachtäler als Wanderkorridor im Verbreitungsgebiet, - wegen seiner Funktion als Lebens-, Rückzugs- und Regenerationsraum für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere Fledermäuse, Vogelarten (z.B. Haselhuhn, weitere gefährdete Vogelart, Grau und Schwarzspecht), Insektenarten (z. B. Schmetterlinge, Heuschrecken), Amphibien, Reptilien, Fische und Benthosorganismen, - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Quellbereiche, - Fließgewässer, - Stillgewässer, - Nass- und Feuchtgrünland, - Borstgrassrasen, - Magerwiesen und -weiden, - Trocken- und Halbtrockenrasen, - Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, - Auwälder, - wegen seiner Funktion als regional und überwiegend landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche, - zur Erhaltung und Wiederherstellung von natürlichen Fliessgewässersystemen und angrenzenden Flächen mit Wasserpflanzengesellschaften, Erlen- und Weidenauenwäldern, Erlenbruchwäldern, bachbegleitenden Gehölzbeständen, Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Grossseggenrieden, Kleinstmooren, Quellen, Quellfluren, Kleingewässern, Nass- und Feuchtgrünland, nährstoffarmen Grünlandflächen, Borstgrasrasen, trockenen Heiden, artenreichen Glatthaferwiesen, Magerwiesen und -weiden, Kalktrocken und Kalkhalbtrockenrasen, wärmeliebenden Säumen, Grünlandbrachen, Ruderalfluren, Baumbeständen, Hecken und Gebüschen, Obstwiesen, naturnahen Waldgesel- lschaften, - wegen der besonderen Lage (teilweise) im Projektgebiet des Förderprogramms des Bundes zur "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstattlich repräsentativer Bedeutung" (Projektgebiet "Ahr 2000"), - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit - von naturnahen und mäandrierenden, meist in den Ober- und Mittelläufen als Kerbtäler ausgebildeten Mittelgebirgsbachsystemen mit Flach- und Steilufern, Erlenbruch- und Auenwäldern, bachbegleitenden Gehölzbeständen und Hochstaudenfluren, Grünlandbrachen, Magerwiesen, Feucht- und Nasswiesen, Seggenbeständen, Kleingewässern, Quellbereichen und Quellsümpfen in den Talauen und angrenzenden, vielfach mit Gebüschen und Feldge- hölzen durchzogenen, artenreichen, extensiv genutzten Hangwiesen und -weiden sowie Wald- flächen in Talhängen - des Gebietes, das im Bereich des unterdevonischen Rückens des Wiesbaumer Sattels von Silikatgestein und im Bereich der Ahrdorfer Kalkmulde von kalkhaltigem Gestein geprägt ist, - einer Sinterterrassenausbildung von geowissenschaftlicher Bedeutung mit einer artenreichen Krautflur im Bereich eines naturnahen Karstbachabschnittes, - von artenreichen Kalkmagerrasen, Kalktriften, wärmeliebenden Gebüschen und anderen ge- fährdeten Biotoptypen auf mitteldevonischen Kalken der Ahrdorfer Kalkmulde, - von seltenen und spezialisierten Tieren und Pflanzen in einer überregional großen Artenvielfalt, - einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft mit ihren naturräumlichen typischen und histo- risch gewachsenen Landschaftsstrukturen (z. B. bewachsenen Terrassenkanten) und Zeugnissen kulturhistorischer Nutzungsformen (z. B. Niederwälder) - von charakteristischen Lebensräumen mit vollständigen Biotopausbildungen, einem hohen Natür- lichkeitsgrad und einer großen Struktur- und Biotopvielfalt, die einen hohen Verzahnungsgrad mit anderen Biotoptypen aufweisen und einen Biotopverbund zwischen dem Kyll-Ahrsystem bilden. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte4.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte3.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (2003-06-30) LP Blankenheim (08) (2007-09-26) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Blankenheim öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921890 Edate: 20140304 |