Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: EU-096
Gebietsname: NSG Michelsbach, Ahbach und Aulbach mit Nebenbaechen

Digitalisierte Fläche: 364.5210 ha     offizielle Fläche: 364.8000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48 c
LG NW insbesondere
- wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusam-
menhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000),

- zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem
Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie:
- planare bis submontane Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260),
- trockene, europäische Heiden (4030)
- naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), beson-
ders Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, (6210, Prioritärer Lebensraum)
- submediterrane Halbtrockenrasen (Mesobromion) (6212),
- artenreiche, magere Flachlandmähwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation
und Fauna,
- mesophile Bergmähwiesen (6520) in montaner Lage mit ihrer charakteristischen Vegetation
und Fauna,
- artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatgestein (6230, Prioritärer Lebensraum),
- Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140),
- Kalkreiche Niedermoore (7230),
- feuchte Hochstaudenfluren (6430) und Waldsäume,
- Auenwälder (91EO, Prioritärer Lebensraum) mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
(Alno-Padion, Salicion albae),
- großflächig zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Wald-
meister-Buchenwälder (9130),
- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (9160) (Stellario-Carpinetum),
- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170) (Galio-Carpinetum),
- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170) (Galio-Carpinetum),
- Schlucht- und Hangmischwälder (9180, Prioritärer Lebensraum) (Tilio-Acerion).

- zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung
für das Gebietsnetz Natura 2000 haben:
- Hainsimsen-Buchenwälder (9110) (Luzulo-Fagetum).

- zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie:
- Skabiosen-Scheckenfalter (1065)
- Bachneunauge (1096)
- Groppe (1163),
- Teichfledermaus (1318),
- Bechsteinfledermaus (1323),
- Großes Mausohr (1324).

- zur Erhaltung und Entwicklung der Populationfolgender nach der EG-Vogelschutzrichtlinie
geschützten Art,
- Rotmilan (A074),
- Wachtelkönig (A122),
- Uhu (A215),
- Eisvogel (A229),
- Schwarzspecht (A236),
- Braunkehlchen (A275),
- Neuntöter (A338),
- Raubwürger (A340).

- zur Erhaltung des Lebensraumes der Wildkatze, insbesondere der Bachtäler als Wanderkorridor
im Verbreitungsgebiet,

- wegen seiner Funktion als Lebens-, Rückzugs- und Regenerationsraum für weitere nach der
Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten
und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere Fledermäuse, Vogelarten (z.B. Haselhuhn,
weitere gefährdete Vogelart, Grau und Schwarzspecht), Insektenarten (z. B. Schmetterlinge, Heuschrecken),
Amphibien, Reptilien, Fische und Benthosorganismen,

- zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope:
- Quellbereiche,
- Fließgewässer,
- Stillgewässer,
- Nass- und Feuchtgrünland,
- Borstgrassrasen,
- Magerwiesen und -weiden,
- Trocken- und Halbtrockenrasen,
- Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
- Auwälder,

- wegen seiner Funktion als regional und überwiegend landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche,

- zur Erhaltung und Wiederherstellung von natürlichen Fliessgewässersystemen und angrenzenden
Flächen mit Wasserpflanzengesellschaften, Erlen- und Weidenauenwäldern, Erlenbruchwäldern,
bachbegleitenden Gehölzbeständen, Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Grossseggenrieden,
Kleinstmooren, Quellen, Quellfluren, Kleingewässern, Nass- und Feuchtgrünland, nährstoffarmen
Grünlandflächen, Borstgrasrasen, trockenen Heiden, artenreichen Glatthaferwiesen, Magerwiesen
und -weiden, Kalktrocken und Kalkhalbtrockenrasen, wärmeliebenden Säumen, Grünlandbrachen,
Ruderalfluren, Baumbeständen, Hecken und Gebüschen, Obstwiesen, naturnahen Waldgesel-
lschaften,

- wegen der besonderen Lage (teilweise) im Projektgebiet des Förderprogramms des Bundes
zur "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstattlich
repräsentativer Bedeutung" (Projektgebiet "Ahr 2000"),

- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit
- von naturnahen und mäandrierenden, meist in den Ober- und Mittelläufen als Kerbtäler
ausgebildeten Mittelgebirgsbachsystemen mit Flach- und Steilufern, Erlenbruch- und
Auenwäldern, bachbegleitenden Gehölzbeständen und Hochstaudenfluren, Grünlandbrachen,
Magerwiesen, Feucht- und Nasswiesen, Seggenbeständen, Kleingewässern, Quellbereichen
und Quellsümpfen in den Talauen und angrenzenden, vielfach mit Gebüschen und Feldge-
hölzen durchzogenen, artenreichen, extensiv genutzten Hangwiesen und -weiden sowie Wald-
flächen in Talhängen
- des Gebietes, das im Bereich des unterdevonischen Rückens des Wiesbaumer Sattels von
Silikatgestein und im Bereich der Ahrdorfer Kalkmulde von kalkhaltigem Gestein geprägt ist,
- einer Sinterterrassenausbildung von geowissenschaftlicher Bedeutung mit einer artenreichen
Krautflur im Bereich eines naturnahen Karstbachabschnittes,
- von artenreichen Kalkmagerrasen, Kalktriften, wärmeliebenden Gebüschen und anderen ge-
fährdeten Biotoptypen auf mitteldevonischen Kalken der Ahrdorfer Kalkmulde,
- von seltenen und spezialisierten Tieren und Pflanzen in einer überregional großen Artenvielfalt,
- einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft mit ihren naturräumlichen typischen und histo-
risch gewachsenen Landschaftsstrukturen (z. B. bewachsenen Terrassenkanten) und Zeugnissen
kulturhistorischer Nutzungsformen (z. B. Niederwälder)
- von charakteristischen Lebensräumen mit vollständigen Biotopausbildungen, einem hohen Natür-
lichkeitsgrad und einer großen Struktur- und Biotopvielfalt, die einen hohen Verzahnungsgrad mit
anderen Biotoptypen aufweisen und einen Biotopverbund zwischen dem Kyll-Ahrsystem bilden.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte4.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte3.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte2.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte1.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (2003-06-30)
LP Blankenheim (08) (2007-09-26)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Blankenheim


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2921890     Edate: 20140304