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LINFOS-Kennung: EU-095 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48 c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusam- menhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000), - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - planarer bis submontaner Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), - Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen (5130), - Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), besonders Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, (6210, Prioritärer Lebensraum), - Submediterrane Halbtrockenrasen (Mesobromion) (6212), - artenreiche, magere Flachlandmähwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - mesophile Bergmähwiesen (6520) in montaner Lage mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - feuchte Hochstaudenfluren (6430) und Waldsäume, - Auenwälder (91EO, Prioritärer Lebensraum) mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno- Padion, Salicion albae), - großflächig zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister- Buchenwälder (9130), - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (9160) (Stellario-Carpinetum), - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170) (Galio-Carpinetum), - Schlucht- und Hangmischwälder (9180, Prioritärer Lebensraum) (Tilio-Acerion), - Kalkfelsen mit Felsspaltvegetation (8210). - zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - Hainsimsen-Buchenwälder (9110) (Luzulo-Fagetum). - zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: - Skabiosen-Scheckenfalter (1065) - Bachneunauge (1096) - Groppe (1163), - Teichfledermaus (1318), - Bechsteinfledermaus (1323), - Großes Mausohr (1324). - zur Erhaltung und Entwicklung der Population folgender nach der EG-Vogelschutzrichtlinie geschützten Art, - Wespenbussard (A072) - Rotmilan (A074), - Wachtelkönig (A122), - Uhu (A215), - Eisvogel (A229), - Wendehals (A233), - Grauspecht (A234), - Braunkehlchen (A275), - Neuntöter (A338). - zur Erhaltung des Lebensraumes der Wildkatze, insbesondere der Bachtäler als Wanderkorridor im Verbreitungsgebiet. - wegen seiner Funktion als Lebens-, Rückzugs- und Regenerationsraum für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere Fledermäuse, Vogelarten (Schwarzspecht, weitere gefährdete Vogelart), Insektenarten (z.B. Schmetterlinge, Heuschrecken), Amphibien, Reptilien, Fische und Benthosorga- nismen, - zur Erhaltung und Wiederherstellung von natürlichen Fliessgewässersystemen und angrenzenden Flächen mit Wasserpflanzengesellschaften, Erlen- und Weidenauenwäldern, Erlenbruchwäldern, bachbegleitenden Gehölzbeständen, Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Großseggenrie- dern, Kleinstmooren, Quellen, Quellfluren, Kleingewässern, Nass- und Feuchtgrünland, nährstof- farmen Grünlandflächen, artenreichen Glatthaferwiesen, Magerwiesen und -weiden, Kalktrocken- und Kalkhalbtrockenrasen, Steinbrüchen, Felsfluren, wärmeliebenden Säumen und Gebüschen, Grünlandbrachen, Ruderalfluren, Baumbeständen, Hecken, Obstwiesen, naturnahen Waldgesel- lschaften, - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Quellbereiche, - Fließgewässer, - Nass- und Feuchtgrünland, - Magerwiesen und -weiden, - Trocken- und Halbtrockenrasen, - Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, - Auwälder, - Felsen, Blockhalden, - Höhlen, Stollen, - wegen seiner Funktion als regional und überwiegend landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche, - wegen der besonderen Lage (teilweise) im Projektgebiet des Förderprogramms des Bundes zur "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstattlich repräsentativer Bedeutung" (Projektgebiet "Ahr 2000"), - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit - eines als Muldental ausgebildeten naturnahen und stark mäandrierenden Mittelgebirgsbaches und seiner Nebentäler mit Flach- und Steilufern, Geröll- und Kiesbänken, Kiesinseln, Altmäandern, Auwaldresten, bachbegleitenden Gehölzbeständen und Hochstaudenfluren, Grünlandbrachen, Magerwiesen, Feucht- und Nasswiesen, Seggenbeständen, Kleingewässern, Quellbereichen und Quellsümpfen in den Talauen und angrenzenden artenreichen, vielfach mit Gebüschen und Feldgehölzen durchzogenen, extensiv genutzten Hangwiesen und -weiden sowie Waldflächen in den Talhängen, - der ehemaligen Trasse der Ahrtalbahn mit einem Mosaik aus unterschiedlichen Biotoptypen (Magerrasen, offenen Schotterflächen, Brückenbauwerken, waldartigen Gebüschen und einer hohen strukturellen Vielfalt als Vernetzungs- und Rückzugsraum für zahlreiche wärmeliebende Tier und Pflanzenarten, - von artenreichen Kalkmagerrasen, Wacholderheiden, Kalktriften mit offenen Felspartien und wärmeliebenden Gebüschen auf mitteldevonischen Kalken der Dollendorfer Kalkmulde an den süd- bis südwestexponierten Ahrhängen bei Ahrhütte und Ahrdorf (z.B. Tuwaks-/Öhlsberg) und an den Hängen südwestlich von Freilingen sowie der Rohrer Kalkmulde im Bereich des Weilerbaches und Junkersberges, - der durch das klüftige Karstgestein der Kalkmulden bedingten Ausbildung von Trockentälern (z.B. Riemtal) mit temporärer Wasserführung, - von seltenen und spezialisierten Tieren und Pflanzen in einer überregional bedeutsamen Artenvielfalt, - einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft mit ihren naturräumlich typischen und histo- risch gewachsenen Landschaftsstrukturen (z.B. bewachsenen Terrassenkanten) und Zeug- nissen kulturhistorischer Nutzungsformen (z.B. Mühlengräben, Niederwälder, ehemalige Kalkbrennerei, Eisenerzgruben), - von charakteristischen Lebensräumen mit vollständigen Biotopausbildungen, einem hohen Natürlichkeitsgrad und einer großen Struktur- und Biotopvielfalt, die einen hohen Verzahnungs- grad mit anderen Biotoptypen aufweisen und einen Biotopverbund zwischen dem Urft-Ahr- system bilden, - aus wissenschaftlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen - der geologischen Aufschlüsse und ehemaliger Steinbrüche aufgrund ihrer geowissenschaft- lichen Bedeutung sowie ihrer Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, - zur Erhaltung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte, Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte4.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte3.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (2003-07-14) LP Blankenheim (08) (2007-09-26) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Blankenheim öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921889 Edate: 20140304 |