Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: EU-083
Gebietsname: NSG Grossebach

Digitalisierte Fläche: 9.2042 ha     offizielle Fläche: 7.9000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b, c LG NW
insbesondere

- Zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumes fuer mehrere nach der
Roten Liste in NRW gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten,
- Zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgepraegter
Biotopkomplex mit in NRW gefaehrdeten Biotoptypen,
- Aufgrund der hervorragenden Schoenheit und der landschaftsaesthetischen
Wirkung des vielgestaltigen Biotopkomplexes,
- Zur Erhaltung und Optimierung eines wertvollen Wiesentales und angrenzender
Talhaenge mit ueberwiegend extensiv genutztem Feucht- und Magergruenland
sowie Resten von bachbegleitendem Ufergehoelz,
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen mit typischer, gut
ausgebildeter Quellvegetation,
- Zur Erhaltung und Optimierung eines kulturhistorisch und oekologisch
besonders wertvollen, strukturreichen und grossflaechigen Gruenland-
bereiches,
- Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, und landeskundlichen Gruenden.

Aufgrund der Einstufung entsprechend der Richtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom
21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden
Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) geaendert durch die Richtlinie 92/62/EG des Rates
vom 27.10.1997 sowie der Richtlinie Nr. 79/409/EWG vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie)

- Wegen der Bedeutung des Gebietes fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden
oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000),
- Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichem
Interesse gemaess der FFH-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie, insbesondere
­ Zur Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Kalkmagerrasen
(FFH Code 6210 orchideenreiche Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen, prioritaerer Lebensraum)
mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna,
­ Zur Erhaltung und Entwicklung von Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen
(FFH-Code 6510) sowie,
­ Zur Erhaltung und Entwicklung von Feuchten Hochstaudenfluren (FFH-Code 6430).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Dahlem_Karte2.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Dahlem_Karte1.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Dahlem_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2001, Inkraft: 2003, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Dahlem (12a) (2003-08-01)
LP Dahlem (12a) alt (2001-06-11)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Dahlem


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2921878     Edate: 20140304