|
LINFOS-Kennung: EU-073 Schutzziel: Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b, c LG NW insbesondere - Zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumes fuer mehrere nach der Roten Liste in NRW gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten, - zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgepraegter Biotop- komplex mit in NRW gefaehrdeten Biotoptypen (seggen- und binsenreichen Nasswiesen, artenreiche Berg-Maehwiesen, Borstgrasrasen und Feuchtheiden), - Zur Erhaltung und Optimierung eines kulturhistorisch und oekologisch besonders wertvollen, strukturreichen und grossflaechigen Gruenlandbereiches, - Zur Erhaltung und Optimierung eines wertvollen Wiesentales und angrenzender Talhaenge mit ueberwiegend extensiv genutztem Feucht- und Magergruenland sowie Resten von bachbegleitendem Ufergehoelz, - Aufgrund der hervorragenden Schoenheit und der landschaftsaesthetischen Wirkung des vielgestaltigen Biotopkomplexes, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen mit typischer, gut ausgebildeter Quellvegetation, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, - Aufgrund der Einstufung entsprechend der Richtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) geaendert durch die Richtlinie 92/62/EG des Rates vom 27.10.1997 sowie der Richtlinie Nr. 79/409/EWG vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie). - Wegen der Bedeutung des Gebietes fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000), - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der FFH-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie, insbesondere Zur Erhaltung und Entwicklung von artenreichen Borstgrasrasen im Mittelgebirge (FFH-Code 6230, prioritaerer Lebensraum) mit ihrer charakteristischen Vegetation (hier insbesondere auch mit Arnika und Pseudorchis albida) und Fauna, Zur Erhaltung und Entwicklung von Feuchtheiden (FFH-Code 4010) sowie Zur Erhaltung und Entwicklung von Berg-Maehwiesen (FFH-Code 6520). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Dahlem_Karte2.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Dahlem_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Dahlem_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2001, Inkraft: 2003, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Dahlem (12a) (2003-08-01) LP Dahlem (12a) alt (2001-06-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Dahlem öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921868 Edate: 20140304 |